Besonderer Teil "Sparkasse" (BT-S) - Tariflexikon

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Begriff: Besonderer Teil "Sparkasse" (BT-S) 

 

TVöD für den Dienstleistungsbereich Sparkassen im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TVöD-S)

 

in der Fassung der Änderungsvereinbarung Nr. 13 vom 25. Oktober 2020

Inhaltsgleich vereinbart zwischen der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) sowie den Gewerkschaften ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und dbb beamtenbund und tarifunion.

Diese Fassung gibt den Stand vom 1. September 2020 wieder.

Vorbemerkungen

1. Der TVöD - Allgemeiner Teil - und der jeweilige Besondere Teil Verwaltung (BT- V), Krankenhäuser (BT-K), Pflege- und Betreuungseinrichtungen (BT-B), Sparkassen (BT-S), Flughäfen (BT-F) und Entsorgung (BT-E) bilden im Zusammenhang das Tarifrecht für den jeweiligen Dienstleistungsbereich.

2. Zur besseren Übersicht und Lesbarkeit haben die Tarifvertragsparteien aus dem Allgemeinen Teil des TVöD und dem jeweiligen Besonderen Teil entsprechend der Prozessvereinbarung vom 9. Januar 2003 durchgeschriebene Fassungen für die sechs Dienstleistungsbereiche erstellt.

3. Die Kündigung eines unter Nr. 1 genannten Tarifvertrages oder einzelner Rege-lungen davon hat unmittelbare Rechtswirkung auf die entsprechende/n durchge-schriebene/n Fassung/en.

4. Die durchgeschriebenen Fassungen regeln nicht das Verhältnis der Tarifver-tragsparteien als Normgeber zueinander (Innenverhältnis). Sie sind nicht die Grundlage für Tarifverhandlungen oder Kündigungen, denn Allgemeiner Teil und die Besonderen Teile bleiben rechtlich selbstständige Tarifverträge. Die durch-geschriebenen Fassungen enthalten ausschließlich Rechtsnormen für die An-wendungsebene im Außenverhältnis (Arbeitgeber, Beschäftigte, Gerichte etc.). Jeder durchgeschriebenen Fassung wird eine Legende angefügt, aus der sich die Entsprechungen der Regelungen des jeweiligen Besonderen Teils zu den Bestimmungen des TVöD – Allgemeiner Teil – ergeben.

5. Tarifverhandlungen zur Änderung oder Ergänzung des Tarifrechts werden auf der Grundlage der unter Nr. 1 genannten Tarifverträge geführt. Etwaige Ände-rungen oder Ergänzungen ändern auch die durchgeschriebenen Fassungen.

>>>hier zum vollständigen Text des TVöD-S (Sparkassen)

 

Hier die Inhaltsübersicht

Abschnitt I

Allgemeine Vorschriften

§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Arbeitsvertrag, Nebenabreden, Probezeit

§ 3 Allgemeine Arbeitsbedingungen, Bankgeheimnis

§ 4 Versetzung, Abordnung, Zuweisung, Personalgestellung

§ 5 [nicht besetzt]

§ 5.1 Qualifizierung

Abschnitt II
Arbeitszeit

§ 6 Regelmäßige Arbeitszeit

§ 7 Sonderformen der Arbeit

§ 8 Ausgleich für Sonderformen der Arbeit

§ 9 Bereitschaftszeiten

§ 10 Arbeitszeitkonto

§ 11 Teilzeitbeschäftigung

Abschnitt III
Eingruppierung, Entgelt und sonstige Leistungen

§ 12 Eingruppierung

§ 13 Eingruppierung in besonderen Fällen

§ 14 Vorübergehende Ausübung einer höherwertigen Tätigkeit

§ 15 Tabellenentgelt

§ 16 Stufen der Entgelttabelle

§ 17 Allgemeine Regelungen zu den Stufen

§ 17.1 Entgelt für Auszubildende

§ 18 [nicht besetzt]

§ 18.1 Grundsätze für leistungs- und erfolgsorientierte variable Entgelte

§ 18.2 Zielvereinbarung

§ 18.3 Systematische Leistungsbewertung

§ 18.4 Sparkassensonderzahlung

§ 19 Erschwerniszuschläge

§ 20 [nicht besetzt]

§ 21 Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung

§ 22 Entgelt im Krankheitsfall

§ 23 Besondere Zahlungen

§ 24 Berechnung und Auszahlung des Entgelts

§ 25 Betriebliche Altersversorgung

Abschnitt IV
Urlaub und Arbeitsbefreiung

§ 26 Erholungsurlaub

§ 27 Zusatzurlaub

§ 28 Sonderurlaub

§ 29 Arbeitsbefreiung

Abschnitt V
Befristung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses

§ 30 Befristete Arbeitsverträge

§ 31 Führung auf Probe

§ 32 Führung auf Zeit

§ 33 Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung

§ 34 Kündigung des Arbeitsverhältnisses

§ 35 Zeugnis

Abschnitt VI
Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 36 Anwendung weiterer Tarifverträge

§ 37 Ausschlussfrist

§ 38 Begriffsbestimmungen

§ 38a Übergangsvorschriften

§ 39 In-Kraft-Treten

Anhang zu § 6 Arbeitszeit von Cheffahrerinnen und Cheffahrern

Anhang zu § 9 A. Bereitschaftszeiten Hausmeisterinnen/Hausmeister

B. [nicht besetzt]

Anlage 1 - Entgeltordnung (VKA)

Anlage A Tabellenentgelt

Anlage B aufgehoben

 

Niederschriftserklärungen

Legende der Entsprechungen TVöD-S (durchgeschriebene Fassung) zu TVöD-AT und BT-S (Niederschriftserklärung Nr. 21)

Redaktioneller Hinweis für die in den Fußnoten verwendeten Abkürzungen

AT = Allgemeiner Teil TVöD

BT-S = Besonderer Teil Sparkassen

Die durchgeschriebene Fassung für die Sparte Sparkassen integriert den BT-S in den AT, vgl. im Einzelnen Niederschriftserklärung Nr. 21.


 

 

 

 

 


{referenz:neues_tarifrecht_fuer_den_oeffentlichen_dienst}


Red 20220124

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