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Entgeltordnung Bund Teil IV:
Allgemeine Tätigkeitsmerkmale für besondere Beschäftigungsgruppen
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Entgeltordnung Bund Teil IV:
Allgemeine Tätigkeitsmerkmale für besondere Beschäftigungsgruppen
Teil IV Tätigkeitsmerkmale für besondere Beschäftigtengruppen
Besondere Tätigkeitsmerkmale im Bereich des Bundesministeriums der Verteidigung
29. Sportlehrerinnen und -lehrer
Entgeltgruppe 15
Sportlehrerinnen und -lehrer mit einschlägiger abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung als Leiterinnen oder Leiter des Dezernats Sport beim Kommando Streitkräftebasis.
Entgeltgruppe 14
Sportlehrerinnen und -lehrer mit einschlägiger abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung als Sportreferentinnen oder -referenten oder Sportdezernentinnen oder -dezernenten in Kommandobehörden.
Entgeltgruppe 13
Beschäftigte der Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 2, die als Leitende Sportlehrerinnen oder -lehrer an einer Ausbildungseinrichtung oder in einem Kommando tätig sind.
Entgeltgruppe 12
Beschäftigte der Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 2, die
a) in der Ausbildung von Übungsleiterinnen oder -leitern der Bundeswehr oder Trainerinnen oder Trainern (Truppenfachlehrerin oder -lehrer) an der Sportschule der Bundeswehr oder an den Offiziersschulen,
b) in spezifischer Lehrtätigkeit in der Abteilung Flugphysiologie (FlugMedInst) oder
c) in der wissenschaftlichen Grundlagenarbeit an der Sportschule der Bundeswehr tätig sind.
Entgeltgruppe 11
1. Sportlehrerinnen und -lehrer der Entgeltgruppe 9b, die
a) in der Ausbildung von Fachsportleiterinnen oder -leitern, in Sonderlehrgängen oder im Rahmen von Truppenversuchen an der Sportschule der Bundeswehr,
b) in der Weiterbildung von Übungsleiterinnen oder -leitern der Bundeswehr oder Fachsportleiterinnen oder -leitern,
c) in spezifischer Lehrtätigkeit (z. B. Ausbildung von Rettungsschwimmerinnen oder -schwimmern),
d) in der Beratung von Kommandeurinnen oder Kommandeuren, Dienststellenleiterinnen oder -leitern und Sportverantwortlichen (Sportlehrerin oder -lehrer Truppe) oder
e) als Sportlehrerinnen oder -lehrer bei speziellen Einsatzkräften (z. B. KSK, SEK M) tätig sind.
2. Diplom-Sportlehrerinnen und -lehrer mit abgeschlossener Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit.
Entgeltgruppe 10
Sportlehrerinnen und -lehrer der Entgeltgruppe 9b, die an Sportzentren der Universitäten der Bundeswehr, an der Führungsakademie der Bundeswehr oder an Unteroffiziersschulen der Bundeswehr tätig sind.
Entgeltgruppe 9b
Staatlich geprüfte Sportlehrerinnen und -lehrer sowie staatlich geprüfte Fachsportlehrerinnen und -lehrer mit entsprechender Tätigkeit.
| Neu aufgelegt: Oktober 2025 |
Red 20250201 / 20260401