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Entgeltordnung Bund Teil lIl: Allgemeine Tätigkeitsmerkmale für besondere Beschäftigungsgruppen - 31. Lagerlogistik

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Entgeltordnung Bund Teil IlI: 
Allgemeine Tätigkeitsmerkmale für besondere Beschäftigungsgruppen

 

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Entgeltordnung Bund Teil IlI:
Allgemeine Tätigkeitsmerkmale für besondere Beschäftigungsgruppen

 

Teil III Tätigkeitsmerkmale für besondere Beschäftigtengruppen 

31. Fachkräfte für Lagerlogistik, Fachlageristinnen und -lageristen sowie Magazinwärterinnen und -wärter
Entgeltgruppe 8
Beschäftigte der Entgeltgruppe 7,
bei denen die Leitung mit besonderer Verantwortung verbunden ist.
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 1)

Entgeltgruppe 7
Beschäftigte der Entgeltgruppe 5
als Leiterinnen oder Leiter eines Lagers oder Magazins.
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 2)

Entgeltgruppe 6
Beschäftigte der Entgeltgruppe 5
mit besonders verantwortlichen Tätigkeiten.
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 1)

Entgeltgruppe 5
Fachkräfte für Lagerlogistik mit abgeschlossener Berufsausbildung und entsprechender Tätigkeit.
Entgeltgruppe 4
1. Fachlageristinnen und -lageristen mit abgeschlossener zweijähriger Berufs
ausbildung und entsprechender Tätigkeit.

2. Magazinwärterinnen und -wärter.
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 2)

Entgeltgruppe 3
Helferinnen und Helfer in einem Magazin oder in einem Lager.
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 2)
Protokollerklärungen:

Nr. 1 Eine besondere Verantwortung liegt z. B. vor bei der Lagerung von besonders wertvollen oder gefährlichen Gütern oder von Gütern, an deren Lagerung und Umgang besondere Anforderungen gestellt werden.

Nr. 2 Magazin ist eine Stelle für die Einnahme und Ausgabe von Werkzeugen oder Materialien bei Instandsetzungs- oder Ausbildungseinrichtungen.


Neu aufgelegt: Oktober 2025


 

Red 20250201 / 20260401

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