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Entgeltordnung Bund Teil lIl: Allgemeine Tätigkeitsmerkmale für besondere Beschäftigungsgruppen - 21.8 Medizinische Fachangestellte

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Entgeltordnung Bund Teil IlI: 
Allgemeine Tätigkeitsmerkmale für besondere Beschäftigungsgruppen

 

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Entgeltordnung Bund Teil IlI:
Allgemeine Tätigkeitsmerkmale für besondere Beschäftigungsgruppen

 

Teil III Tätigkeitsmerkmale für besondere Beschäftigtengruppen 

21.8 Medizinische Fachangestellte und zahnmedizinische Fachangestellte
Entgeltgruppe 8
1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 5,
denen mindestens zehn Beschäftigte der Entgeltgruppe 5 dieses Unterabschnitts durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind. Fachwirtinnen und -wirte für ambulante medizinische Versorgung mit entsprechender Tätigkeit.

Entgeltgruppe 7
2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 1, die eigenverantwortlich Heilfürsorgeangelegenheiten bearbeiten und das Personal der Teileinheit G-Kartei/Heilfürsorge führen, beaufsichtigen und anleiten.

Entgeltgruppe 6
1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 5,
die schwierige Aufgaben erfüllen.
(Hierzu Protokollerklärung)

2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 2,
denen mindestens fünf Beschäftigte der Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 2 dieses Unterabschnitts durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.

Entgeltgruppe 5
1. Medizinische Fachangestellte mit entsprechender Tätigkeit.

2. Zahnmedizinische Fachangestellte mit entsprechender Tätigkeit.

Protokollerklärung

Schwierige Aufgaben sind z. B. Patientenabrechnungen im stationären und ambulanten Bereich, Durchführung von Elektro-Kardiogrammen mit allen Ableitungen, Einfärben von cytologischen Präparaten oder gleich schwierige Einfärbungen, Durchführen zahnmedizinisch-spezifischer diagnostischer, präventiver und therapeutischer Maßnahmen, z. B. Zahnprophylaxe.


Neu aufgelegt: Oktober 2025


 

Red 20250201 / 20260401

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