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Entgeltordnung Bund Teil IlI:
Allgemeine Tätigkeitsmerkmale für besondere Beschäftigungsgruppen
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Entgeltordnung Bund Teil IlI:
Allgemeine Tätigkeitsmerkmale für besondere Beschäftigungsgruppen
Teil III Tätigkeitsmerkmale für besondere Beschäftigtengruppen
3. Ärztinnen und Ärzte sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte
Entgeltgruppe 15
1. Ärztinnen und Ärzte als Leiterinnen oder Leiter des Blutspendedienstes außerhalb von Krankenhäusern.
2. Ärztinnen und Ärzte,
denen mindestens fünf Ärztinnen oder Ärzte oder Zahnärztinnen oder Zahnärzte durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.
(Hierzu Protokollerklärung)
3. Zahnärztinnen und Zahnärzte,
denen mindestens fünf Zahnärztinnen oder Zahnärzte durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.
(Hierzu Protokollerklärung)
4. Fachärztinnen und Fachärzte mit entsprechender Tätigkeit.
5. Fachzahnärztinnen und Fachzahnärzte mit entsprechender Tätigkeit.
1. Ärztinnen und Ärzte mit entsprechender Tätigkeit.
2. Zahnärztinnen und Zahnärzte mit entsprechender Tätigkeit.
Protokollerklärung
Gegen Stundenentgelt tätige Ärztinnen und Ärzte sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte, die im Jahresdurchschnitt nicht mehr als 18 Stunden wöchentlich zur Arbeitsleistung herangezogen werden, zählen nicht mit.
| Neu aufgelegt: Oktober 2025 |
Red 20250201 / 20260401