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Entgeltordnung Bund Teil lIl: Allgemeine Tätigkeitsmerkmale für besondere Beschäftigungsgruppen - 21.1 Audiologie-Assistent

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Entgeltordnung Bund Teil IlI: 
Allgemeine Tätigkeitsmerkmale für besondere Beschäftigungsgruppen

 

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Entgeltordnung Bund Teil IlI:
Allgemeine Tätigkeitsmerkmale für besondere Beschäftigungsgruppen

 

Teil III Tätigkeitsmerkmale für besondere Beschäftigtengruppen 

21.1 Audiologie-Assistentinnen und -Assistenten
Entgeltgruppe 9b
1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 7,
die als Hilfskräfte bei wissenschaftlichen Forschungsaufgaben mit einem besonders hohen Maß von Verantwortlichkeit tätig sind.

2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 7,
die mindestens zur Hälfte eine oder mehrere der folgenden Aufgaben erfüllen:

- Gehörprüfungen bei Säuglingen oder schwersterkrankten Patientinnen oder Patienten,

- Durchführung des Hörtrainings nach Cochlea-Implantationen,

- Mitwirkung bei der BAHA- oder Soundbridge-Versorgung, Hörtraining nach der Versorgung mit BAHA- oder Soundbridge-Implantaten,

- spezifische Diagnostik (z. B. BERA-Untersuchung) während Operationen.

Entgeltgruppe 9a
Beschäftigte der Entgeltgruppe 7,
die schwierige Aufgaben erfüllen.
(Hierzu Protokollerklärung)

Entgeltgruppe 8
Beschäftigte der Entgeltgruppe 7,
die mindestens zu einem Viertel schwierige Aufgaben erfüllen.
(Hierzu Protokollerklärung)

Entgeltgruppe 7
Audiologie-Assistenteninnen und -Assistenten mit staatlicher Anerkennung oder mit mindestens zweijähriger Fachausbildung an Universitätskliniken oder medizinischen Akademien und entsprechender Tätigkeit.

Entgeltgruppe 5
Beschäftigte in der Tätigkeit von Audiologie-Assistenteninnen und -Assistenten.

Protokollerklärung
Schwierige Aufgaben sind z. B. Fertigung von Sprach-, Spiel- und Reflexaudiogrammen, Gehörprüfung bei Kleinkindern oder geistig behinderten Patientinnen oder Patienten sowie Gehörgeräteanpassung und Gehörerziehung – Hörtraining – bei Kleinkindern.


Neu aufgelegt: Oktober 2025


 

Red 20250201 / 20260401

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