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Entgeltordnung Bund Teil IlI:
Allgemeine Tätigkeitsmerkmale für besondere Beschäftigungsgruppen
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Entgeltordnung Bund Teil IlI:
Allgemeine Tätigkeitsmerkmale für besondere Beschäftigungsgruppen
Teil III Tätigkeitsmerkmale für besondere Beschäftigtengruppen
21.15 Psychologisch-technische Assistentinnen und Assistenten
Entgeltgruppe 9a
Beschäftigte der Entgeltgruppe 7,
die besonders schwierige Aufgaben erfüllen.
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 1)
Entgeltgruppe 8
Beschäftigte der Entgeltgruppe 7,
die schwierige Aufgaben erfüllen.
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 2)
Entgeltgruppe 7
Beschäftigte mit einschlägiger abgeschlossener Berufsausbildung und einer Weiterbildung zur psychologisch-technischen Assistentin oder zum psychologisch-technischen Assistenten mit entsprechender Tätigkeit.
Protokollerklärungen:
Nr. 1 Besonders schwierige Aufgaben sind:
a) eigenverantwortliche Einsteuerung der Bewerberinnen und Bewerber in Stationen der psychologischen Eignungsfeststellung, insbesondere Steuerung und Organisation der computergestützten Testverfahren in Abstimmung mit anderen Stationen der Eignungsfeststellung;
b) Aufsichtsfunktion;
c) Standardisierung der Testleitertätigkeiten;
d) Ausbildung und Einweisung neuer Testleiterinnen und Testleiter oder Karriereberaterinnen und Karriereberater.
e) Im Rahmen von experimentell-wissenschaftlichen, psychologischen Untersuchungen mit Probandinnen und Probanden oder Versuchsreihen bei Forschungsprojekten: Durchführung und Auswertung dieser Untersu chungen.
Nr. 2 Schwierige Aufgaben sind z. B.:
a) Durchführung komplexer eignungsdiagnostischer Verfahren, die sich aus der Vielzahl und Vielseitigkeit der untersuchten zivil/militärischen Verwendungen und Laufbahnen ergeben; hierfür sind besondere Kenntnisse der Anforderungen der Verwendungen und Laufbahnen sowie Kenntnisse zu den Testverfahren/Normgruppen erforderlich;
b) Durchführung komplexer eignungsdiagnostischer Verfahren für Spezialpersonal (z. B. KSK, Pilotinnen und Piloten) die Kenntnisse zu den spezifischen Anforderungen der Verwendung voraussetzen;
c) Durchführung komplexer eignungsdiagnostischer Verfahren, die die nachgewiesene Fähigkeit zur Gesprächsführung und Verhaltensbeobachtung/-bewertung erfordern;
d) Arbeit mit psychisch belasteten/psychisch erkrankten Probandinnen und Probanden im Bereich der klinischen Psychologie, die besondere Kenntnisse und Fähigkeiten für den Umgang mit den betreffenden Personen erfordert.
| Neu aufgelegt: Oktober 2025 |
Red 20250201 / 20260401