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Entgeltordnung Bund Teil V: Allgemeine Tätigkeitsmerkmale bei der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung - 2.2 Beschäftigte an Schleusen an Binnenschifffahrtsstraßen

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Entgeltordnung Bund Teil V: 
Allgemeine Tätigkeitsmerkmale für besondere Beschäftigungsgruppen

 

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Entgeltordnung Bund Teil V:
Allgemeine Tätigkeitsmerkmale für besondere Beschäftigungsgruppen

 

Teil V Tätigkeitsmerkmale für besondere Beschäftigtengruppen 

2.2 Beschäftigte an Schleusen an Binnenschifffahrtsstraßen

Vorbemerkung
Bootsschleusen sind Schiffsschleusen für den Verkehr mit kleinen Schiffen, besonders Sportbooten gemäß DIN 4054 in Verbindung mit der Verwaltungsvorschrift der WSV des Bundes (VV-WSV 2302) „Schleusenbetrieb an Binnenschifffahrtsstraßen“.

Entgeltgruppe 9a
Betriebsstellenleiterinnen und -leiter mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung und Zusatzqualifikation zur Schichtleiterin oder zum Schichtleiter

a) in einer Leitzentrale für Schleusenanlagen,

b) an den Schleusen Iffezheim oder Geesthacht oder

c) in der Betriebszentrale Gösselthalmühle.
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 1)

Entgeltgruppe 8
1. Schichtleiterinnen und -leiter mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung und Zusatzqualifikation zur Schichtleiterin oder zum Schichtleiter

a) in einer Leitzentrale für Schleusenanlagen,

b) an den Schleusen Iffezheim oder Geesthacht oder

c) in der Betriebszentrale Gösselthalmühle.
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 2)

2. Betriebsstellenleiterin und -leiter mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung und Zusatzqualifikation zur Schichtleiterin oder zum Schichtleiter an einer Schleusenanlage.

3. Betriebsstellenleiterinnen und -leiter mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung und Zusatzqualifikation zur Schichtleiterin oder zum Schichtleiter an einer Leitzentrale für Bootschleusen.

Entgeltgruppe 7
1. Schichtleiterinnen und -leiter mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung und entsprechender Zusatzqualifikation an einer Schleusenanlage.

2. Betriebsstellenleiterinnen und -leiter mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung und Zusatzqualifikation zur Schichtleiterin oder zum Schichtleiter an einer Bootsschleuse mit dazugehörigen Wehren.

3. Schichtleiterinnen und -leiter mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung und entsprechender Zusatzqualifikation an einer Leitzentrale für Bootschleusen.

Entgeltgruppe 6
1. (aufgehoben mit Wirkung vom 31.08.2016)

2. Schichtleiterinnen und -leiter mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung und entsprechender Zusatzqualifikation an einer Bootsschleuse mit dazugehörigen Wehren.

3. Beschäftigte mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung in einer Leitzentrale und entsprechender Tätigkeit.

4. Schaltwärterinnen und Schaltwärter mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung.

Entgeltgruppe 5
1. Schleusen- und Wehrgehilfinnen und -gehilfen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung.

2. Beschäftigte mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung, denen die Betriebsabwicklung an einer Bootsschleuse mit dazugehörigen Wehren obliegt.
(Beschäftigte in dieser Fallgruppe erhalten eine Entgeltgruppenzulage gemäß § 17 Nr. 1)
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 3)

Entgeltgruppe 4
Beschäftigte der Entgeltgruppe 3, denen mindestens schichtweise die Betriebsabwicklung an einer Bootsschleuse und den dazugehörigen Wehren obliegt.

Entgeltgruppe 3
Beschäftigte an einer Schleusen- oder Wehranlage.

Protokollerklärungen:

Nr. 1 Bei Übertragung einer entsprechenden Tätigkeit bis zum 31. Dezember 2034 sind Betriebsstellenleiterinnen und -leiter im Mehrschichtbetrieb an einer Schleusenanlage, die für den Schiffsverkehr auf Wasserstraßen der Klasse IV und höher eingerichtet ist, in Entgeltgruppe 9a eingruppiert.

Nr. 2 Bei Übertragung einer entsprechenden Tätigkeit bis zum 31. Dezember 2034 sind Schichtleiterinnen und -leiter im Mehrschichtbetrieb an einer Schleusenanlage, die für den Schiffsverkehr auf Wasserstraßen der Klasse IV und höher eingerichtet ist, in Entgeltgruppe 8 eingruppiert.

Nr. 3 Die Betriebsabwicklung erfordert keine Zusatzqualifikation als Schichtleiterin oder Schichtleiter.


Neu aufgelegt: Oktober 2025


 

Red 20250201 / 20260401

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