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Entgeltordnung Bund Teil VI: Allgemeine Tätigkeitsmerkmale im Bereich des Bundesministeriums des Innern - 2. Köchinnen und Köche sowie Bedienungskräfte bei der Bundespolizei

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Entgeltordnung Bund Teil VI: 
Allgemeine Tätigkeitsmerkmale für besondere Beschäftigungsgruppen

 

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Entgeltordnung Bund Teil VI:
Allgemeine Tätigkeitsmerkmale für besondere Beschäftigungsgruppen

 

Teil VI Tätigkeitsmerkmale für besondere Beschäftigtengruppen 

Besondere Tätigkeitsmerkmale im Bereich des Bundesministeriums des Innern

2. Köchinnen und Köche sowie Bedienungskräfte bei der Bundespolizei

Entgeltgruppe 6
1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 5 in Truppenküchen oder in vergleichbaren Einrichtungen, die fachlich selbständig Küchen vorstehen.

2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 5 in Truppenküchen oder in vergleichbaren Einrichtungen, denen mindestens zwei Köchinnen oder Köche unterstellt sind.

3. Beschäftigte der Entgeltgruppe 5 auf Schiffen oder schwimmenden Geräten.

4. Beschäftigte der Entgeltgruppe 5, die Arbeiten verrichten, die an das Überlegungsvermögen und das fachliche Geschick Anforderungen stellen, die über das Maß dessen hinausgehen, das von solchen Beschäftigten üblicherweise verlangt werden kann.

Entgeltgruppe 5
Köchinnen und Köche mit abgeschlossener Berufsausbildung als Köchin oder Koch, Fleischerin oder Fleischer, Bäckerin oder Bäcker, Konditorin oder Konditor.

Entgeltgruppe 4
Fachkräfte Küche mit abgeschlossener zweijähriger Berufsausbildung und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.

Entgeltgruppe 3
Bedienungskräfte in Kasinos oder vergleichbaren Einrichtungen.


Neu aufgelegt: Oktober 2025


 

Red 20250201 / 20260401

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