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Entgeltordnung Bund Teil lV: Allgemeine Tätigkeitsmerkmale für besondere Beschäftigungsgruppen - 26. Prüferinnen und Prüfer von Luftfahrtgerät

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Entgeltordnung Bund Teil IV: 
Allgemeine Tätigkeitsmerkmale für besondere Beschäftigungsgruppen

 

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Entgeltordnung Bund Teil IV:
Allgemeine Tätigkeitsmerkmale für besondere Beschäftigungsgruppen

 

Teil IV Tätigkeitsmerkmale für besondere Beschäftigtengruppen 

Besondere Tätigkeitsmerkmale im Bereich des Bundesministeriums der Verteidigung

26. Prüferinnen und Prüfer von Luftfahrtgerät

Vorbemerkungen
Prüferinnen und Prüfer von Luftfahrtgerät, die die Nachprüferlaubnis nach der ZDv 19/1 besitzen, erhalten eine Zulage von 40,90 Euro monatlich; die Zulage wird nicht gewährt, wenn eine andere Prüferlaubnis die Nachprüferlaubnis lediglich einschließt. Die Zulage gilt bei der Bemessung des Sterbegeldes (§ 23 Abs. 3 TVöD) als Bestandteil des Tabellenentgeltes. Die Zulage ist – auch im Rahmen der Jahressonderzahlung - nicht zusatzversorgungspflichtig.

Entgeltgruppe 11
Geprüfte Meisterinnen und Meister sowie Meisterinnen und Meister mit erfolgreich abgeschlossenem Meisterlehrgang der Bundeswehr in einschlägiger Fachrichtung als Leiterinnen oder Leiter einer Prüfgruppe.

Entgeltgruppe 10
1. Beschäftigte mit einer Militärluftfahrzeuginstandhaltungslizenz für Freigabeberechtigtes Personal der Kategorie C gemäß der VO (EG) Nr. 1321/2014 Anhang III (Teil 66) und der Berechtigung zur Erteilung von Freigabebescheinigungen (CRS) für mindestens zwei Luftfahrzeugmuster, mit entsprechender Tätigkeit.
(Die Beschäftigten in dieser Fallgruppe erhalten eine Entgeltgruppenzulage gemäß § 17 Nr. 8.)

2. Geprüfte Meisterinnen und Meister sowie Meisterinnen und Meister mit erfolgreich abgeschlossenem Meisterlehrgang der Bundeswehr in einschlägiger Fachrichtung als Systemprüferinnen oder -prüfer.

3. Beschäftigte mit einer Militärluftfahrzeuginstandhaltungslizenz für Freigabeberechtigtes Personal der Kategorie B gemäß der VO (EG) Nr. 1321/2014 Anhang III (Teil 66) und der Berechtigung zur Erteilung von Freigabebescheinigungen (CRS) für mindestens zwei Luftfahrzeugmuster, mit entsprechender Tätigkeit.

4. Prüferinnen und Prüfer für zerstörungsfreie Werkstoffprüfung im Geltungsbereich C Stufe 3 gemäß der Allgemeinen Regelung A2-1033/0-0-3 "Zerstörungsfreie Prüfung"; Ziff. 308, mit der Berechtigung zur Durchführung und Auswertung von zerstörungsfreien Prüfungen und der Berechtigung Prüfanweisungen und Ausbildung/Auditierung (A2-1033/0-0-3; Ziff.138 i. V. m. Ziffer 134) von ZfP-Prüfern aller Stufen zu genehmigen, mit entsprechender Tätigkeit.

5. Beschäftigte mit einer Militärluftfahrzeuginstandhaltungslizenz für Freigabeberechtigtes Personal der Kategorie C gemäß der VO (EG) Nr. 1321/2014 Anhang III (Teil 66) und der Berechtigung zur Erteilung von Freigabebescheinigungen (CRS) für ein Luftfahrzeugmuster, mit entsprechender Tätigkeit.

Entgeltgruppe 9c
1. Beschäftigte mit einer Prüferlaubnis für luftfahrttechnisches Prüfpersonal

a) in mehr als einer Fachrichtung mit Freigabeberechtigung für mehr als ein Sachgebiet oder

b) für mindestens drei Luftfahrzeugmuster und entsprechender Freigabeberechtigung gem. Allgemeiner Regelung "Das Prüf- und Zulassungswesen für Luftfahrzeuge und Luftfahrtgerät Teil 1" A1-275/2-8901,
die auf Grundlage der Berechtigung die Verkehrssicherheit des Luftfahrzeugmusters bestätigen.

2. Prüferinnen und Prüfer für zerstörungsfreie Werkstoffprüfung im Geltungsbereich C Stufe 2 gemäß der Allgemeinen Regelung A2-1033/0-0-3 "Zerstörungsfreie Prüfung"; Ziff. 307, und der Berechtigung zur Durchführung und Auswertung von zerstörungsfreien Prüfungen sowie zum Entwurf von Prüfanweisungen, mit entsprechender Tätigkeit.

Entgeltgruppe 9b
1. Beschäftigte mit Militärluftfahrzeuginstandhaltungslizenz (MAML) für Freigabeberechtigtes Personal der Kategorie B und der Berechtigung des Instandhaltungsbetriebs zur Erteilung von Freigabebescheinigungen (CRS) für ein Luftfahrzeugmuster, mit entsprechender Tätigkeit.

2. Beschäftigte mit einer Prüferlaubnis für luftfahrttechnisches Prüfpersonal in einer Fachrichtung oder einer Freigabeberechtigung für ein Sachgebiet am Luftfahrzeug gem. Allgemeiner Regelung "Das Prüf- und Zulassungswesen für Luftfahrzeuge und Luftfahrtgerät Teil 1" A1-275/2-8901, die auf Grundlage der Berechtigung die Verkehrssicherheit des Luftfahrzeugmusters bestätigen.

Entgeltgruppe 9a
Beschäftigte mit Militärluftfahrzeuginstandhaltungslizenz (Military Airworthiness Maintenance License (MAML)) für Freigabeberechtigtes Personal der Kategorie A und der Berechtigung des Instandhaltungsbetriebs Freigabebescheinigungen (Certificate of Release to Service (CRS)) zu erteilen, mit entsprechender Tätigkeit.


Neu aufgelegt: Oktober 2025


 

Red 20250201 / 20260401

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