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Entgeltordnung Bund Teil IV:
Allgemeine Tätigkeitsmerkmale für besondere Beschäftigungsgruppen
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Entgeltordnung Bund Teil IV:
Allgemeine Tätigkeitsmerkmale für besondere Beschäftigungsgruppen
Teil IV Tätigkeitsmerkmale für besondere Beschäftigtengruppen
Besondere Tätigkeitsmerkmale im Bereich des Bundesministeriums der Verteidigung
24. Pfarrhelferinnen und -helfer sowie Seelsorgeassistentinnen und -assistenten
Entgeltgruppe 8
Beschäftigte der Entgeltgruppe 6 mit mindestens einjähriger Erfahrung in Tätigkeiten der Entgeltgruppe 6,
die diakonische oder vergleichbare seelsorgliche Tätigkeiten ausüben.
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 1)
Entgeltgruppe 6
Beschäftigte der Entgeltgruppe 5 mit abgeschlossener mindestens eineinhalbjähriger diakonischer oder theologischer Ausbildung im kirchlichen Bereich.
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 2)
Entgeltgruppe 5
Pfarrhelferinnen und -helfer sowie Seelsorgeassistentinnen und -assistenten.
Protokollerklärungen.
Nr. 1 Eine einjährige Erfahrung in Tätigkeiten der Entgeltgruppe 6 wird durch ein Abschlusszertifikat nachgewiesen.
Nr. 2 Die Ausbildung muss entsprechen
a) im evangelischen Zweig der Militärseelsorge einer mindestens eineinhalbjährigen diakonischen Ausbildung,
b) im katholischen Zweig der Militärseelsorge dem erfolgreichen Abschluss des Grundkurses „Theologie im Fernkurs“ gemäß Rahmenprüfungsordnung der Katholischen Akademie Domschule Würzburg,
jeweils nachgewiesen durch ein Abschlusszertifikat.
| Neu aufgelegt: Oktober 2025 |
Red 20250201 / 20260401