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Entgeltordnung Bund Teil lV: Allgemeine Tätigkeitsmerkmale für besondere Beschäftigungsgruppen - 17. Köchinnen und Köche, Kochsmaaten, Stewardessen und Stewards sowie Bedienungskräfte

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Entgeltordnung Bund Teil IV
Allgemeine Tätigkeitsmerkmale für besondere Beschäftigungsgruppen

 

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Entgeltordnung Bund Teil IV:
Allgemeine Tätigkeitsmerkmale für besondere Beschäftigungsgruppen

 

Teil IV Tätigkeitsmerkmale für besondere Beschäftigtengruppen 

Besondere Tätigkeitsmerkmale im Bereich des Bundesministeriums der Verteidigung

17. Köchinnen und Köche, Kochsmaaten, Stewardessen und Stewards sowie Bedienungskräfte

Entgeltgruppe 8
Beschäftigte der Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 1 als Erste Köchin oder Erster Koch auf Schiffen oder schwimmenden Geräten, denen mindestens eine weitere Köchin oder ein weiterer Koch unterstellt ist.

Entgeltgruppe 6
1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 1, die Arbeiten verrichten, die an das Überlegungsvermögen und das fachliche Geschick Anforderungen stellen, die über das Maß dessen hinausgehen, das von solchen Beschäftigten üblicherweise verlangt werden kann.

2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 1 als Köchinnen oder Köche auf Schiffen oder schwimmenden Geräten.

3. Beschäftigte der Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 2 als Erste Stewardess oder Erster Steward, denen mindestens eine weitere Beschäftigte oder ein weiterer Beschäftigter mindestens der Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 2 dieses Abschnitts unterstellt ist.

Entgeltgruppe 5
1. Köchinnen und Köche mit abgeschlossener Berufsausbildung als Köchin oder Koch, Fleischerin oder Fleischer, Bäckerin oder Bäcker oder Konditorin oder Konditor oder mit abgeschlossener Ausbildung als Feldköchin oder -koch.

2. Stewardessen und Stewards mit abgeschlossener einschlägiger Ausbildung aus dem Gastronomie- oder Hauswirtschaftsbereich.

Entgeltgruppe 4
Fachkräfte Küche mit abgeschlossener zweijähriger Berufsausbildung und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.

Entgeltgruppe 3
1. Bedienungskräfte in Kasinos oder vergleichbaren Einrichtungen.

2. Kochsmaate.

3. Stewardessen und Stewards.


Neu aufgelegt: Oktober 2025


 

Red 20250201 / 20260401

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