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Entgeltordnung Bund Teil lV: Allgemeine Tätigkeitsmerkmale für besondere Beschäftigungsgruppen - 12. Beschäftigte in der Forschung und Materialprüfung

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Entgeltordnung Bund Teil IV: 
Allgemeine Tätigkeitsmerkmale für besondere Beschäftigungsgruppen

 

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Entgeltordnung Bund Teil IV :
Allgemeine Tätigkeitsmerkmale für besondere Beschäftigungsgruppen

 

Teil IV Tätigkeitsmerkmale für besondere Beschäftigtengruppen 

Besondere Tätigkeitsmerkmale im Bereich des Bundesministeriums der Verteidigung

12. Beschäftigte in der Forschung und Materialprüfung

Entgeltgruppe 8
Beschäftigte der Entgeltgruppe 6 mit mindestens dreijähriger Berufserfahrung in Forschungs- oder Materialprüfungsstätten oder in wehrwissenschaftlichen oder wehrtechnischen Dienststellen, die überdurchschnittliche Kenntnisse der Werkstoffe und deren Verarbeitung besitzen und bei Materialprüf- und -versuchsarbeiten selbständig und gestaltend mitwirken.

Entgeltgruppe 6
Beschäftigte der Entgeltgruppe 5 mit Tätigkeiten, für die neben vielseitigem hochwertigem fachlichen Können besondere Umsicht und Zuverlässigkeit erforderlich sind.

Entgeltgruppe 5
Beschäftigte mit abgeschlossener Berufsausbildung im technischen Bereich, die die für die Forschung, wissenschaftliche Lehre und Materialprüfung benötigten Apparaturen, Hilfsgeräte oder Prüfkörper anfertigen, instand setzen oder bedienen und instand setzen.


Neu aufgelegt: Oktober 2025


 

Red 20250201 / 20260401

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