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Entgeltordnung Bund Teil lV: Allgemeine Tätigkeitsmerkmale für besondere Beschäftigungsgruppen - 28. Beschäftigte im Schieß- und Erprobungsbetrieb

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Entgeltordnung Bund Teil IV: 
Allgemeine Tätigkeitsmerkmale für besondere Beschäftigungsgruppen

 

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Entgeltordnung Bund Teil IV:
Allgemeine Tätigkeitsmerkmale für besondere Beschäftigungsgruppen

 

Teil IV Tätigkeitsmerkmale für besondere Beschäftigtengruppen 

Besondere Tätigkeitsmerkmale im Bereich des Bundesministeriums der Verteidigung

28. Beschäftigte im Schieß- und Erprobungsbetrieb

Entgeltgruppe 7
Schießleiterinnen und -leiter mit abgeschlossener Berufsausbildung als Elektrikerin oder Elektriker, Elektronikerin oder Elektroniker oder Mechatronikerin oder Mechatroniker oder in einem metallverarbeitenden Ausbildungsberuf und dem Nachweis der Befähigung für den Umgang mit Munition und Explosivstoffen - mindestens der Stufe B -, die Schieß- und Versuchsvorhaben mit

a) eingeführter oder nicht eingeführter Waffe oder eingeführtem oder nicht eingeführtem Waffensystem,

b) nicht eingeführter oder eingeführter oder belasteter Munition oder

c) veränderter Waffe oder Munition oder verändertem Waffensystem gemäß der Betriebsschutzweisung für das Schießen bei Erprobungen, Versuchen und sonstigen Überprüfungen von Waffen und Munition durchführen und überwachen.

Entgeltgruppe 6
Beschäftigte mit abgeschlossener Berufsausbildung als Elektrikerin oder Elektriker, Elektronikerin oder Elektroniker, Mechatronikerin oder Mechatroniker oder in einem metallverarbeitenden Ausbildungsberuf, die in Sicherheitsleitstellen den Erprobungsbetrieb koordinieren und überwachen.

Entgeltgruppe 5
1. Beschäftigte mit einschlägiger abgeschlossener Berufsausbildung, die an Scheibenzuganlagen die Anlage und deren Aggregate auch warten oder instand setzen.

2. Schießbahnwartinnen- und warte, Schießstandwartinnen und -warte sowie Pioniergeräte- oder Schießstandgerätewartinnen und -warte mit einschlägiger abgeschlossener Berufsausbildung.

3. Beschäftigte mit abgeschlossener Berufsausbildung in einem elektrotechnischen Ausbildungsberuf, die im Zielbau auf Truppenübungsplätzen tätig sind und die Zielbaugeräte oder Scheibenzuganlagen mit elektrischen oder elektronischen Baugruppen aufbauen, überprüfen, bedienen, warten oder instand setzen.

Entgeltgruppe 4
1. Beschäftigte an Scheibenzuganlagen.

2. Beschäftigte in der Tätigkeit von Beschäftigten der Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 3.

Entgeltgruppe 3
1. Schießstandgerätewartinnen und -warte.

2. Fernmeldeleitungsbauerinnen und -bauer auf Schießplätzen oder Truppenübungsplätzen.

3. Helferinnen und Helfer auf Schießplätzen und Truppenübungsplätzen.

4. Helferinnen und Helfer bei Erprobungen in Wehrtechnischen oder Wehrwissenschaftlichen Dienststellen oder im Marinearsenal.


Neu aufgelegt: Oktober 2025


 

Red 20250201 / 20260401

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