
| PDF-SERVICE "Beamtinnen und Beamte/Öffentlicher Dienst": Für nur 15 Euro (inkl. MwSt.) bei einer Laufzeit von 12 Monaten können Sie mehr als zehn Bücher zum Themenbereich Beamtinnen und Beamte sowie Öffentlicher Dienst herunterladen, lesen und/oder ausdrucken. Der PDF-SERVICE bietet z.B. das komfortable eBook zum Tarifrecht für den öffentlichen Dienst (mit TVöD bzw. TV-L), das mindestens einmal im Jahr aktualisiert wird. Besonderer Komfort: Sie können aus dem eBook mit einer VerLINKung direkt zur weiterführenden Website gelangen. Daneben finden Sie mehrere OnlineBücher bzw. weitere eBooks: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte mit der Besoldung, Beihilferecht in Bund und Ländern, Beamtenversorgungs-recht in Bund und Ländern, Nebentätig-keitsrecht für Beamte und Arbeitnehmer). Daneben bieten wir ausgewählte Links, z.B. Nebenjob, Musterformular für den Teilzeitantrag usw. >>>hier zur Anmeldung |
Hier den schufafreien Kredit der Sigma Kreditbank beantragen!
Entgeltordnung Bund Teil IlI:
Allgemeine Tätigkeitsmerkmale für besondere Beschäftigungsgruppen
>>>Zur Übersicht der Entgeltordnung des Bundes - Übersicht -
Entgeltordnung Bund Teil IlI:
Allgemeine Tätigkeitsmerkmale für besondere Beschäftigungsgruppen
Teil III Tätigkeitsmerkmale für besondere Beschäftigtengruppen
40. Beschäftigte in der Steuerverwaltung
Vorbemerkung
Nach diesem Abschnitt sind Beschäftigte bei der Zollverwaltung eingruppiert, die nach §12 Abs. 2 des Finanzverwaltungsgesetzes bei der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer mitwirken. Dazu gehören nicht die Beschäftigten mit allgemeinen Verwaltungsaufgaben, die Beschäftigten in den Kassen und Zahlstellen sowie die Beschäftigten im Außendienst mit Ausnahme der Steuerermittlerinnen und -ermittler sowie Fahndungshelferinnen und -helfer.
Entgeltgruppe 12
Leiterinnen und Leiter von Sachgebieten.
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 1)
Entgeltgruppe 11
Beschäftigte der Entgeltgruppe 9c,
deren Tätigkeit sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der Entgeltgruppe 9c heraushebt.
Entgeltgruppe 10
Beschäftigte der Entgeltgruppe 9c,
deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der Entgeltgruppe 9c heraushebt.
Entgeltgruppe 9c
Beschäftigte der Entgeltgruppe 9b,
deren Tätigkeit sich dadurch aus der Entgeltgruppe 9b heraushebt, dass sie besonders verantwortungsvoll ist.
Entgeltgruppe 9b
Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter
Entgeltgruppe 9a
Beschäftigte der Entgeltgruppe 6, die einfachere Veranlagungen durchführen oder gleichwertige Tätigkeiten ausüben.
(Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 2 und 3)
Entgeltgruppe 8
Beschäftigte der Entgeltgruppe 6, die mindestens zu einem Drittel einfachere Veranlagungen durchführen oder gleichwertige Tätigkeiten ausüben.
(Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 2 und 3)
Entgeltgruppe 7
Beschäftigte der Entgeltgruppe 6, die mindestens zu einem Fünftel einfachere
Veranlagungen durchführen oder gleichwertige Tätigkeiten ausüben.
(Hierzu Protokollerklärung Nrn. 2 und 3)
Entgeltgruppe 6
Beschäftigte der Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 1 oder 2,
deren Tätigkeit vielseitige Fachkenntnisse erfordert.
Entgeltgruppe 5
1. Beschäftigte in der Kraftfahrzeugsteuerverwaltung mit einschlägiger abgeschlossener Berufsausbildung und entsprechender Tätigkeit.
2. Beschäftigte in der Kraftfahrzeugsteuerverwaltung, deren Tätigkeit gründliche Fachkenntnisse erfordert.
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 4)
Protokollerklärungen:
Nr. 1 Ist für die Tätigkeit einer Sachgebietsleiterin oder eines Sachgebietsleiters eine abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung erforderlich, gilt § 3 Abs. 4 Satz 3.
Nr. 2 Einfachere Veranlagungen zur Kraftfahrzeugsteuer umfassen insbesondere die
a) Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen, soweit diese nicht maschinell erfolgt ist,
b) Prüfung der Voraussetzungen für Steuerbefreiungen und Steuerermäßigungen und
c) Festsetzung (Neufestsetzung oder Änderung) der Höhe der Steuer.
Nr. 3 Gleichwertige Tätigkeiten sind z. B. die Bearbeitung von
a) Stundungs- und Erlassanträgen oder
b) Anträgen auf Aussetzung der Vollziehung.
Nr. 4 Erforderlich sind nähere Kenntnisse von Gesetzen, Verwaltungsvorschriften und Tarifbestimmungen usw. des Aufgabenkreises.
| Neu aufgelegt: Oktober 2025 |
Red 20250201 / 20260401