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Entgeltordnung Bund Teil lIl: Allgemeine Tätigkeitsmerkmale für besondere Beschäftigungsgruppen - 21.15 Psychologisch-technische Assistent

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Entgeltordnung Bund Teil IlI: 
Allgemeine Tätigkeitsmerkmale für besondere Beschäftigungsgruppen

 

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Entgeltordnung Bund Teil IlI:
Allgemeine Tätigkeitsmerkmale für besondere Beschäftigungsgruppen

 

Teil III Tätigkeitsmerkmale für besondere Beschäftigtengruppen 

21.15 Psychologisch-technische Assistentinnen und Assistenten
Entgeltgruppe 9a
Beschäftigte der Entgeltgruppe 7,
die besonders schwierige Aufgaben erfüllen.
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 1)

Entgeltgruppe 8
Beschäftigte der Entgeltgruppe 7,
die schwierige Aufgaben erfüllen.
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 2)

Entgeltgruppe 7
Beschäftigte mit einschlägiger abgeschlossener Berufsausbildung und einer Weiterbildung zur psychologisch-technischen Assistentin oder zum psychologisch-technischen Assistenten mit entsprechender Tätigkeit.

Protokollerklärungen:

Nr. 1 Besonders schwierige Aufgaben sind:

a) eigenverantwortliche Einsteuerung der Bewerberinnen und Bewerber in Stationen der psychologischen Eignungsfeststellung, insbesondere Steuerung und Organisation der computergestützten Testverfahren in Abstimmung mit anderen Stationen der Eignungsfeststellung;

b) Aufsichtsfunktion;

c) Standardisierung der Testleitertätigkeiten;

d) Ausbildung und Einweisung neuer Testleiterinnen und Testleiter oder Karriereberaterinnen und Karriereberater.

e) Im Rahmen von experimentell-wissenschaftlichen, psychologischen Untersuchungen mit Probandinnen und Probanden oder Versuchsreihen bei Forschungsprojekten: Durchführung und Auswertung dieser Untersu chungen.

Nr. 2 Schwierige Aufgaben sind z. B.:

a) Durchführung komplexer eignungsdiagnostischer Verfahren, die sich aus der Vielzahl und Vielseitigkeit der untersuchten zivil/militärischen Verwendungen und Laufbahnen ergeben; hierfür sind besondere Kenntnisse der Anforderungen der Verwendungen und Laufbahnen sowie Kenntnisse zu den Testverfahren/Normgruppen erforderlich;

b) Durchführung komplexer eignungsdiagnostischer Verfahren für Spezialpersonal (z. B. KSK, Pilotinnen und Piloten) die Kenntnisse zu den spezifischen Anforderungen der Verwendung voraussetzen;

c) Durchführung komplexer eignungsdiagnostischer Verfahren, die die nachgewiesene Fähigkeit zur Gesprächsführung und Verhaltensbeobachtung/-bewertung erfordern;

d) Arbeit mit psychisch belasteten/psychisch erkrankten Probandinnen und Probanden im Bereich der klinischen Psychologie, die besondere Kenntnisse und Fähigkeiten für den Umgang mit den betreffenden Personen erfordert.


Neu aufgelegt: Oktober 2025


 

Red 20250201 / 20260401

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