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Entgeltordnung Bund Teil IlI:
Allgemeine Tätigkeitsmerkmale für besondere Beschäftigungsgruppen
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Entgeltordnung Bund Teil IlI:
Allgemeine Tätigkeitsmerkmale für besondere Beschäftigungsgruppen
Teil III Tätigkeitsmerkmale für besondere Beschäftigtengruppen
21.10a. Pharmakantinnen und Pharmakanten
Entgeltgruppe 9a
1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 7,
die in Reinräumen der Klasse B mit der Sterilproduktion einschließlich deren Vor- und Nachbereitung beschäftigt sind.
(Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1 und 2)
2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 7,
die in Reinräumen der Klasse B mit der aseptischen Herstellung einschließlich deren Vor- und Nachbereitung und Überwachung beschäftigt sind.
(Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1, 2 und 3)
3. Beschäftigte der Entgeltgruppe 7,
die neben der Arzneimittelproduktion in der Qualitätsanalyse von Produkten sowie Roh- und Hilfsstoffen oder in der Systemsteuerung und Störungsbeseitigung beschäftigt sind.
Entgeltgruppe 8
Beschäftigte der Entgeltgruppe 7,
die Tätigkeiten mit besonderen hygienischen Anforderungen bei der Arzneimittelproduktion in Reinräumen bis Klasse C ausüben (z. B. in Blutbanken).
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 1)
Entgeltgruppe 7
Pharmakantinnen und Pharmakanten mit entsprechender Tätigkeit.
Protokollerklärungen:
Nr. 1 In Reinräumen bestehen besondere hygienische Anforderungen. Damit keine Keime oder Verschmutzungen in den Reinraum oder ein Produkt eingeschleppt werden, gelten strenge Hygienevorschriften, z. B. das Tragen einer speziellen Schutzkleidung (Reinraumwäsche, Mundschutz, Haarnetz und Haube, Schutzbrille, zwei paar Latexhandschuhe, ein Overall sowie Galoschen über den Sicherheitsschuhen), die in festen Abläufen über mehrere Schleusen angezogen werden muss. Einen Reinraum dürfen nur Beschäftigte betreten, die dazu gesondert ermächtigt sind und die hierfür notwendige Schulung nachweisen können. Reinräume werden gem. Leitfaden EU-GMP mit Annex 1 in die Klassen A, B, C und D festgelegt.
Nr. 2 Die Produktion von sterilen Arzneimitteln mit Endsterilisation erfolgt in einem Reinraum der Klasse B. Die aseptische Herstellung erfolgt in einem Reinraum der Klasse A, z. B. in einem Kabinett mit laminarer Luftströmung oder Isolator, dessen Umgebung ein Reinraum der Klasse B ist.
Nr. 3 Für die aseptische Herstellung ist eine besonders hohe Erfahrung in der Produktion, spezielle Schulung und Prozessverständnis notwendig. Von den Beschäftigten wird ein Höchstmaß an Konzentration, Selbstbeherrschung und fachlichem Können gefordert. Der Herstellungsprozess wird zum Produktschutz u. a. videoüberwacht.
| Neu aufgelegt: Oktober 2025 |
Red 20250201 / 20260401