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Entgeltordnung Bund Teil lIl: Allgemeine Tätigkeitsmerkmale für besondere Beschäftigungsgruppen - 21.10 Orthoptist

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Entgeltordnung Bund Teil IlI: 
Allgemeine Tätigkeitsmerkmale für besondere Beschäftigungsgruppen

 

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Entgeltordnung Bund Teil IlI:
Allgemeine Tätigkeitsmerkmale für besondere Beschäftigungsgruppen

 

Teil III Tätigkeitsmerkmale für besondere Beschäftigtengruppen 

21.10 Orthoptistinnen und Orthoptisten
Entgeltgruppe 9b
1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 7,
denen mindestens zwei Beschäftigte dieses Unterabschnitts durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.

2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 7,
die als Hilfskräfte bei wissenschaftlichen Forschungsaufgaben mit einem besonders hohen Maß von Verantwortlichkeit tätig sind.

3. Beschäftigte der Entgeltgruppe 7,
die mindestens zur Hälfte eine oder mehrere der folgenden Aufgaben erfüllen:

- orthoptische Untersuchungen bei Säuglingen, Kleinkindern oder geistig behinderten Patienten mit Schielerkrankungen oder Nystagmus,

- diagnostische Untersuchungen zur Vorbereitung auf Schieloperationen und Mitwirken bei der Dosierung der Operationsstrecken,

- Durchführung und Auswertung von VEP-Messungen,

- Untersuchung von komplizierten infra- und supranukleären Mobilitätsstörungen sowie nystagmusbedingten Kopfzwangshaltungen an z. B. Tangentenskalen oder Synoptometern,

- neuroophthalmologische Untersuchungen bei Orbitaerkrankungen (z. B. Tumorerkrankungen).

Entgeltgruppe 9a
Beschäftigte der Entgeltgruppe 7,
die schwierige Aufgaben erfüllen.
(Hierzu Protokollerklärung)

Entgeltgruppe 8
Beschäftigte der Entgeltgruppe 7,
die mindestens zu einem Viertel schwierige Aufgaben erfüllen.
(Hierzu Protokollerklärung)

Entgeltgruppe 7
Orthoptistinnen und Orthoptisten mit entsprechender Tätigkeit.

Entgeltgruppe 5
Beschäftigte in der Tätigkeit von Orthoptistinnen und Orthoptisten.

Protokollerklärung

Schwierige Aufgaben sind z. B. die Behandlung eingefahrener beidäugiger Anomalien, exzentrischer Fixationen und Kleinstanomalien.


Neu aufgelegt: Oktober 2025


 

Red 20250201 / 20260401

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