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Entgeltordnung Bund Teil IlI:
Allgemeine Tätigkeitsmerkmale für besondere Beschäftigungsgruppen
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Entgeltordnung Bund Teil IlI:
Allgemeine Tätigkeitsmerkmale für besondere Beschäftigungsgruppen
Teil III Tätigkeitsmerkmale für besondere Beschäftigtengruppen
21.3 Diätassistentinnen und -assistenten
Entgeltgruppe 9b
1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 7
als Leiterinnen oder Leiter von Diätküchen, die für die Versorgung von durchschnittlich täglich mindestens 400 Personen mit Diätverpflegung verantwortlich sind.
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 1)
2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 7 mit zusätzlicher Ausbildung als Ernährungsberaterin oder -berater und entsprechender Tätigkeit.
Entgeltgruppe 9a
1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 7
als Leiterinnen oder Leiter von Diätküchen, die für die Versorgung von durchschnittlich täglich mindestens 200 Personen mit Diätverpflegung verantwortlich sind.
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 1)
2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 7
als durch ausdrückliche Anordnung bestellte ständige Vertreterinnen oder Vertreter von Leiterinnen oder Leitern von Diätküchen, die für die Versorgung von durchschnittlich täglich mindestens 400 Personen mit Diätverpflegung verantwortlich sind.
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 1)
3. Beschäftigte der Entgeltgruppe 7,
die schwierige Aufgaben erfüllen.
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 2)
Entgeltgruppe 8
1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 7,
als durch ausdrückliche Anordnung bestellte ständige Vertreterinnen oder Vertreter von Leiterinnen oder Leitern von Diätküchen, die für die Versorgung von durchschnittlich täglich mindestens 200 Personen mit Diätverpflegung verantwortlich sind.
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 1)
2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 7
als Diätküchenleiterin oder -leiter.
(Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1 und 3)
3. Beschäftigte der Entgeltgruppe 7,
die mindestens zu einem Viertel schwierige Aufgaben erfüllen.
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 2)
Entgeltgruppe 7
Diätassistentinnen und -assistenten mit entsprechender Tätigkeit.
Entgeltgruppe 5
Beschäftigte in der Tätigkeit von Diätassistentinnen und -assistenten.
Protokollerklärungen
Nr. 1 Diätküchen können auch unselbständige Teile einer Großküche sein. Zu den Diätküchen zählen auch die Diätmilchküchen. Schonkost ist keine Diätkost.
Nr. 2 Schwierige Aufgaben sind z. B.:
a) Diätberatung von einzelnen Patientinnen oder Patienten,
b) selbständige Durchführung von Ernährungserhebungen,
c) Mitarbeit bei Grundlagenforschung im Fachbereich klinische Ernährungslehre,
d) Herstellung und Berechnung spezifischer Diätformen bei dekompensierten Leberzirrhosen, Niereninsuffizienz, Hyperlipidämien,
e) Stoffwechsel-Bilanz-Studien,
f) Maldigestion und Malabsorption nach Shunt-Operationen,
g) Kalzium-Test-Diäten,
h) spezielle Anfertigung von Sondenernährung für Patientinnen oder Patienten auf Intensiv- und Wachstationen.
Nr. 3 In den Ländern, in denen eine staatliche Anerkennung als Diätküchenleiterin oder Diätküchenleiter nicht erfolgt, gilt das Tätigkeitsmerkmal als erfüllt, wenn sich die Diätassistentin oder der Diätassistent drei Jahre als Diätküchenleiterin oder -leiter bewährt hat.
| Neu aufgelegt: Oktober 2025 |
Red 20250201 / 20260401