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Tarifvertrag über die Entgeltordnung des Bundes (TV EntgO Bund) : § 18 Zulagen für Beschäftigte im Pflegedienst

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Tarifvertrag über die Entgeltordnung des Bundes (TV EntgO Bund): § 18 Zulagen für Beschäftigte im Pflegedienst

 

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§ 18 Zulagen für Beschäftigte im Pflegedienst

Die Zulagen für Beschäftigte im Pflegedienst gemäß Protokollerklärung Nr. 2 zu Abschnitt 25 Unterabschnitt 2 des Teils IV der Entgeltordnung (Bund) betragen:


Nr. der Zulage

Betrag
bis 31. März 2025

 
Betrag vom
1. April 2025
bis 30. April 2026
Betrag
ab 1. Mai 2026
  Euro je Monat Euro je Monat Euro je Monat
2 582,61 600,09 616,89
3 540,60 556,82 572,41

 


Neu aufgelegt: Oktober 2025


 

Red 20250201 / 20260401

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