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Tarifvertrag über die Entgeltordnung des Bundes (TV EntgO Bund): § 18 Zulagen für Beschäftigte im Pflegedienst
>>>Zur Übersicht der Entgeltordnung des Bundes - Übersicht -
§ 18 Zulagen für Beschäftigte im Pflegedienst
Die Zulagen für Beschäftigte im Pflegedienst gemäß Protokollerklärung Nr. 2 zu Abschnitt 25 Unterabschnitt 2 des Teils IV der Entgeltordnung (Bund) betragen:
Nr. der Zulage |
Betrag |
Betrag vom 1. April 2025 bis 30. April 2026 |
Betrag ab 1. Mai 2026 |
| Euro je Monat | Euro je Monat | Euro je Monat | |
| 2 | 582,61 | 600,09 | 616,89 |
| 3 | 540,60 | 556,82 | 572,41 |
| Neu aufgelegt: Oktober 2025 |
Red 20250201 / 20260401