Aktuelles aus dem Tarifrecht für den öffentlichen Dienst: Stöhr zu Mindestlohn für Callcenter-Branche: Wir bauchen Feuer unterm Kessel; 29.06.2011

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Aktuelles aus dem Tarifrecht im öffentlichen Dienst:

Stöhr zu Mindestlohn für Callcenter-Branche: Wir bauchen Feuer unterm Kessel

Die dbb tarifunion fordert eine verbindliche Lohnuntergrenze für die Callcenter-Branche. Bevor am 4. Juli 2011 der beim Bundesarbeitsministerium angesiedelte Hauptausschuss für Mindestarbeitsentgelte erstmals tagt, hat der 1. Vorsitzende der dbb tarifunion Frank Stöhr die Forderung von 9,50 Euro Stundenlohn für die Beschäftigten in Callcentern bekräftigt. Dem Handelsblatt (Ausgabe vom 29. Juni 2011) sagte Stöhr: Wir brauchen jetzt Feuer unterm Kessel, damit die dringend notwendige Absicherung stabiler Arbeitsbedingungen in den Callcentern endlich vorankommt. Unser Anliegen ist so gut begründbar, dass wir davon ausgehen, auch die anderen Beteiligten dafür zu gewinnen.

Der Hauptausschuss, der von dem früheren SPD-Politiker Klaus von Dohnanyi geleitet wird, war noch kurz vor der Bundestagswahl 2009 von der Großen Koalition eingerichtet worden. Er tritt nach dem Mindestarbeitsbedingungengesetz in Aktion, um Mindestlöhne für Branchen ohne stabile Tarifverträge zu prüfen. Zur Begründung des Antrags der dbb tarifunion auf Mindestlohn in den Callcentern verwies Stöhr darauf, dass in dieser Branche mehr als sieben Prozent der Beschäftigten zusätzlich zu ihrem Arbeitslohn ergänzende Hartz IV-Leistungen benötigten. Durch einen Mindestlohn werde der schädliche Wettbewerb um die niedrigsten Löhne gestoppt, zudem werde der Staat entlastet, wenn er keine Billig-Geschäftsmodelle mehr subventionieren muss.

Stöhr appellierte an den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB), den Mindestlohn-Antrag zu unterstützen. Wir hoffen sehr, dass wir hier Schulter an Schulter marschieren können, sagte er. Wenn der DGB seinen eigenen Maßstäben folgt, dann spricht alles dafür, dass er auch dieses wichtige Anliegen unterstützt.

Sollte der Hauptausschuss den Callcenter-Mindestlohn befürworten, wäre dies im Ergebnis ein Auftrag an die Bundesregierung, eine entsprechende Rechtsverordnung zu erlassen.

Quelle: Pressemeldung des dbb beamtenbund und tarifunion, 29.06.2011


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