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Tarifvertrag über die betriebliche Altersversorgung der Beschäftigten
des öffentlichen Dienstes (Tarifvertrag Altersversorgung - ATV)
vom 1. März 2002, zuletzt geändert durch Änderungstarifvertrag Nr. 11 vom 10. November 2021
Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat,
der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände, vertreten durch den Vorstand,
einerseits
und
[den vertragsschließenden Gewerkschaften] *)
andererseits
wird Folgendes vereinbart:
*) Vertragschließende Gewerkschaften sind die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), die zu-gleich für die Gewerkschaft der Polizei (GdP), die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) handelt, und zum anderen der dbb beam-tenbund und tarifunion (dbb). Mit beiden Gewerkschaften wurden getrennte, aber inhaltsgleiche Tarif-verträge abgeschlossen.
Inhaltsverzeichnis
Präambel
Erster Teil Punktemodell
Abschnitt I Geltungsbereich
Abschnitt II Versicherung bei der Zusatzversorgungseinrichtung
§ 3 Beitragsfreie Versicherung
§ 4 Überleitung der Versicherung
Abschnitt III Betriebsrente
§ 5 Versicherungsfall und Rentenbeginn
§ 10 Betriebsrente für Hinterbliebene
§ 11 Anpassung und Neuberechnung
Abschnitt IV Beschäftigte, die in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht versichert sind
Abschnitt V Finanzierung
§ 15 Finanzierungsgrundsätze und zusatzversorgungspflichtiges Entgelt
§ 18 Beiträge im Kapitaldeckungsverfahren
Abschnitt VI Verfahren
§ 20 Pflichten der Versicherten und der Betriebsrentenberechtigten
Abschnitt VII Zuschüsse des Arbeitgebers zu anderen Zukunftssicherungssystemen
§ 25 Zuschüsse des Arbeitgebers zu anderen Zukunftssicherungssystemen
Zweiter Teil Freiwillige Versicherung
Dritter Teil Übergangs- und Schlussvorschriften
Abschnitt I Übergangsregelungen zur Versicherungspflicht
§ 29 Von der Pflichtversicherung Befreite
Abschnitt II Übergangsregelungen für die Rentenberechtigten
§ 30 Am 31. Dezember 2001 Versorgungsrentenberechtigte
§ 31 Am 31. Dezember 2001 Versicherungsrentenberechtigte
Abschnitt III Übergangsregelungen für Anwartschaften der Versicherten
§ 34 Höhe der Anwartschaften für am 1. Januar 2002 beitragsfrei Versicherte
Abschnitt IV Schlussvorschriften
§ 36 Sonderregelungen für die Jahre 2001/2002
§ 37 Sonderregelungen für die VBL
§ 37a Sonderregelungen für das Tarifgebiet Ost
§ 37b Rechtsfolgen des Ausscheidens eines Beteiligten aus der VBL
§ 37c Zahlung eines Gegenwertes
§ 37f Rechtsfolgen von Personalübertragungen
§ 38 Sonderregelung für die VKA
§ 39 Sonderregelungen für das zusatzversorgungspflichtige Entgelt
Anlagen
Anlage 1 zum Altersvorsorgeplan 2001
Anlage 2 Ausnahmen von der Versicherungspflicht
Anlage 2 zum Altersvorsorgeplan 2001
Anlage 3 Ausnahmen vom und Sonderregelungen zum zusatzversorgungspflichtigen Entgelt
Anlage 5 Altersvorsorgeplan 2001
Anlage 6 Ermittlung der biometriebedingten Mehrkosten
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