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Tarifvertrag über das Leistungsentgelt für die
Beschäftigten des Bundes (LeistungsTV-Bund)
vom 25. August 2006
Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, einerseits
und den vertragsschließenden Gewerkschaften andererseits wird folgendes vereinbart:
Inhaltsverzeichnis
Präambel
I. Abschnitt:
Allgemeine Vorschriften
II. Abschnitt:
Leistungsfeststellung
§ 3 Instrumente der Leistungsfeststellung
§ 5 Systematische Leistungsbewertung
§ 6 Verbindung der Instrumente
§ 7 Verhältnis der Instrumente
III. Abschnitt:
Leistungsentgelt
§ 8 Formen und Auszahlung des Leistungsentgelts
§ 9 Aufteilung des Entgeltvolumens nach § 18 TVöD
§ 10 Berechnung des Leistungsentgelts
IV. Abschnitt:
Gemeinsame Vorschriften
§ 11 Unterjährige Veränderungen, besondere Situationen
§ 15 Dienstvereinbarungen zur Ausgestaltung dieses Tarifvertrages
V. Abschnitt:
Schlussvorschriften
§ 16 Einführungs- und Übergangsregelungen
Präambel
Das Leistungsentgelt soll dazu beitragen, die Effizienz der öffentlichen Verwaltung zu stärken und die öffentlichen Dienstleistungen zu verbessern. Zugleich sollen Motivation, Eigenverantwortung und Führungskompetenz gestärkt werden. Bei Anwendung und Ausfüllung dieses Tarifvertrages sind die Diskriminierungsfreiheit und Transparenz der Bewertungs- und Feststellungsregelungen sicherzustellen. 4Bei der Gestaltung der Leistungsanforderungen und -bewertungen ist dem Grundsatz der Vereinbarkeit von Familie und Beruf Rechnung zu tragen und das Leitprinzip der Gleichstellung von Frauen und Männern (Gender-Mainstreaming) zu verwirklichen.
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Red 20240122