Tarifvertrag über das Leistungsentgelt für die Beschäftigten des Bundes (LeistungsTV-Bund) - Übersicht -

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Tarifvertrag über das Leistungsentgelt für die

Beschäftigten des Bundes (LeistungsTV-Bund)

vom 25. August 2006


Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, einerseits
und den vertragsschließenden Gewerkschaften andererseits wird folgendes vereinbart:

 

Inhaltsverzeichnis

Präambel

I. Abschnitt:
Allgemeine Vorschriften

§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Regelungsstruktur

 

II. Abschnitt:
Leistungsfeststellung

§ 3 Instrumente der  Leistungsfeststellung

§ 4 Zielvereinbarung

§ 5 Systematische Leistungsbewertung

§ 6 Verbindung der Instrumente

§ 7 Verhältnis der Instrumente

 

III. Abschnitt:
Leistungsentgelt

§ 8 Formen und Auszahlung des  Leistungsentgelts

§ 9 Aufteilung des Entgeltvolumens  nach § 18 TVöD

§ 10 Berechnung des  Leistungsentgelts

 

IV. Abschnitt:
Gemeinsame Vorschriften

§ 11 Unterjährige Veränderungen, besondere Situationen

§ 12 Dokumentation

§ 13 Konfliktlösung

§ 14 Paritätische Kommission

§ 15 Dienstvereinbarungen zur Ausgestaltung dieses Tarifvertrages

V. Abschnitt:
Schlussvorschriften

§ 16 Einführungs- und Übergangsregelungen

§ 17 Begriffsbestimmungen

§ 18 In-Kraft-Treten

 

Präambel

Das Leistungsentgelt soll dazu beitragen, die Effizienz der öffentlichen Verwaltung zu stärken und die öffentlichen Dienstleistungen zu verbessern. Zugleich sollen Motivation, Eigenverantwortung und Führungskompetenz gestärkt werden. Bei Anwendung und Ausfüllung dieses Tarifvertrages sind die Diskriminierungsfreiheit und Transparenz der Bewertungs- und Feststellungsregelungen sicherzustellen. 4Bei der Gestaltung der Leistungsanforderungen und -bewertungen ist dem Grundsatz der Vereinbarkeit von Familie und Beruf Rechnung zu tragen und das Leitprinzip der Gleichstellung von Frauen und Männern (Gender-Mainstreaming) zu verwirklichen.



Vorteile für den
öffentlichen Dienst

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Red 20240122

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