Tarifvertrag über die betriebliche Altersversorgung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes - Tarifvertrag Altersvorsorge ATV: § 1 Geltungsbereich

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Tarifvertrag über die betriebliche Altersversorgung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (Tarifvertrag Altersversorgung - ATV)

 

Erster Teil Punktemodell
Abschnitt I Geltungsbereich

§ 1 Geltungsbereich

Dieser Tarifvertrag gilt für Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer und Auszubildende (Be-schäftigte), die unter den Geltungsbereich der in der Anlage 1 aufgeführten Tarifver-träge des öffentlichen Dienstes fallen und deren Arbeitgeber bei der Versorgungsan-stalt des Bundes und der Länder (VBL) Beteiligter oder bei der Ruhegehalts- und Zusatzversorgungskasse des Saarlandes (ZVK-Saar) Mitglied ist.



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Red 20240116

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