Tarifvertrag über die betriebliche Altersversorgung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes - Tarifvertrag Altersvorsorge ATV: Anlage 2 zum Altersvorsorgeplan 2001

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Tarifvertrag über die betriebliche Altersversorgung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (Tarifvertrag Altersversorgung - ATV)

 

Anlage 2 zum Altersvorsorgeplan 2001 

Rentenformel im Punktemodell

ohne Zwischenschaltung eines Regelbeitrages und bei Überschussanteilen in Form von beitragslosen Versorgungspunkten

Die Rentenhöhe ist abhängig von der gesamten Erwerbsbiografie im öffentlichen Dienst. In jedem Beschäftigungsjahr t werden Versorgungspunkte VPt erworben. Die Höhe der Versorgungspunkte ergibt sich aus der Formel:
VPt = Et / RE x Tabx

Ggf. wird VPt aus Überschüssen erhöht.

Darin bedeuten:

VPt Versorgungspunkt für das Jahr t

Et Entgelt des Versicherten im Jahr t

RE Referenzentgelt

Tabx Tabellenwert für das Alter x des Versicherten im Jahr t

Im Versorgungsfall ergibt sich die Rente nach der Formel:

Rente = [ Summe aller VPt ] x Messbetrag

Der Messbetrag beträgt 0,4 % des Referenzentgeltes.

Tabelle

  x   Tabx    x   Tabx    x   Tabx   x   Tabx
 17   3,1  29   2,1  41   1,5  53   1,0
 18  3,0  30  2,0   42   1,4   54   1,0 
 19  2,9  31  2,0   43   1,4  55   1,0 
 20  2,8  32  1,9  44   1,3  56   1,0 
 21  2,7  33  1,9  45   1,3  57   0,9
 22  2,6  34  1,8  46   1,3  58   0,9 
 23  2,5  35  1,7  47   1,2  59   0,9 
 24  2,4  36  1,7  48   1,2  60   0,9 
 25  2,4  37  1,6  49   1,2  61   0,9 
 26  2,3  38  1,6  50   1,1   62   0,8 
 27  2,2  39  1,6   51   1,1   63   0,8 
 28  2,2  40  1,5  52   1,1  64 u. älter  0,8

 



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Red 20240116

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