Tarifvertrag über die betriebliche Altersversorgung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes - Tarifvertrag Altersvorsorge ATV: § 35 Sterbegeld

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Tarifvertrag über die betriebliche Altersversorgung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (Tarifvertrag Altersversorgung - ATV)

 

Abschnitt IV
Schlussvorschriften 

§ 35 Sterbegeld

Sterbegeld wird bei Fortgeltung des bisherigen Rechts Anspruchsberechtigten unter Berücksichtigung des am 31. Dezember 2001 maßgebenden Gesamtbeschäftigungsquotienten in folgender Höhe gezahlt für Sterbefälle

im Jahr 2002  1.535 Euro
im Jahr 2003  1.500 Euro
im Jahr 2004  1.200 Euro
im Jahr 2005     900 Euro
im Jahr 2006     600 Euro
im Jahr 2007     300 Euro


Ab dem Jahr 2008 entfällt das Sterbegeld.



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Red 20240116

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