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Das A - B - C des Tarifrechts
Das Tarifrecht im öffentlichen Dienst, ist keine einfache Materie. Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) sowie der Tarifvertrag deutscher Länder (TV-L) hat den Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) sowie den Manteltarifvertrag für Arbeiterinnen und Arbeiter (MTArb) im Jahr 2005 abgelöst. Seit dem 01.10.2005 gelten nur noch TVöD und TV-L.
Dieses A-B-C des Tarifrechts soll Ihnen helfen, die Themen richtig einzuordnen. Mit dem eBook zum Tarifrecht für den öffentlichen Dienst (TVöD und TV-L) bleiben Sie auf dem Laufenden (mit allen Entgelttabellen und Ausbildungsvergütungen der Beschäftigten von Bund, Länder und Kommunen). Hier können Sie das eBook zum Pauschalpreis von 10,00 Euro online bestellen >>>zur Bestellung des eBook Tarifrecht
Tarifverhandlungen
Tarifverhandlungen können im gekündigten wie im ungekündigten Zustand des Tarifvertrages
geführt werden. Während der Laufzeit des Tarifvertrages besteht die sogenannte Friedenspflicht, das heißt Arbeitskampfmaßnahmen zu den tariflich geregelten Themen sind nicht zulässig. Die Kündigung des Tarifvertrages ist daher eine Voraussetzung für mögliche Arbeitskampfmaßnahmen. Die Tarifverhandlungen enden in der Regel mit einer Tarifeinigung, die nach Zustimmung der jeweils zuständigen Gremien der Tarifvertragsparteien zum Tarifabschluss führt.
| Neu aufgelegt: Oktober 2025 |
Red 20251223