A-B-C des Tarifrechts - Tarifverhandlungen

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Das A - B - C des Tarifrechts

 

Das Tarifrecht im öffentlichen Dienst, ist keine einfache Materie. Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) sowie der Tarifvertrag deutscher Länder (TV-L) hat den Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) sowie den Manteltarifvertrag für Arbeiterinnen und Arbeiter (MTArb) im Jahr 2005 abgelöst. Seit dem 01.10.2005 gelten nur noch TVöD und TV-L.

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Tarifverhandlungen
Tarifverhandlungen können im gekündigten wie im ungekündigten Zustand des Tarifvertrages
geführt werden. Während der Laufzeit des Tarifvertrages besteht die sogenannte Friedenspflicht, das heißt Arbeitskampfmaßnahmen zu den tariflich geregelten Themen sind nicht zulässig. Die Kündigung des Tarifvertrages ist daher eine Voraussetzung für mögliche Arbeitskampfmaßnahmen. Die Tarifverhandlungen enden in der Regel mit einer Tarifeinigung, die nach Zustimmung der jeweils zuständigen Gremien der Tarifvertragsparteien zum Tarifabschluss führt.

 


Neu aufgelegt: Oktober 2025


Red 20251223

 

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