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Das A - B - C des Tarifrechts
Das Tarifrecht im öffentlichen Dienst, ist keine einfache Materie. Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) sowie der Tarifvertrag deutscher Länder (TV-L) hat den Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) sowie den Manteltarifvertrag für Arbeiterinnen und Arbeiter (MTArb) im Jahr 2005 abgelöst. Seit dem 01.10.2005 gelten nur noch TVöD und TV-L.
Dieses A-B-C des Tarifrechts soll Ihnen helfen, die Themen richtig einzuordnen. Mit dem eBook zum Tarifrecht für den öffentlichen Dienst (TVöD und TV-L) bleiben Sie auf dem Laufenden (mit allen Entgelttabellen und Ausbildungsvergütungen der Beschäftigten von Bund, Länder und Kommunen). Hier können Sie das eBook zum Pauschalpreis von 10,00 Euro online bestellen >>>zur Bestellung des eBook Tarifrecht
Friedenspflicht
Verpflichtung der Tarifvertragsparteien, während der Laufzeit eines Tarifvertrages über die darin geregelten Fragen keine Arbeitskampfmaßnahmen gegeneinander zu führen. Die Friedenspflicht besteht nicht mehr, wenn nach Kündigung des Tarifvertrages die Kündigungsfrist abgelaufen ist oder der Tarifvertrag aus anderen Gründen, insbesondere wegen Ablaufs der Befristung, geendet hat und Verhandlungen erfolglos waren oder durch die Arbeitgeberseite abgelehnt wurden. Ab diesem Zeitpunkt sind Arbeitskampfmaßnehmen einschließlich Warnstreiks zulässig.
| Neu aufgelegt: Oktober 2025 |
Red 20251223