A-B-C des Tarifrechts - Deutscher Gewerkschafstbund (DGB)

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Das A - B - C des Tarifrechts

 

Das Tarifrecht im öffentlichen Dienst, ist keine einfache Materie. Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) sowie der Tarifvertrag deutscher Länder (TV-L) hat den Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) sowie den Manteltarifvertrag für Arbeiterinnen und Arbeiter (MTArb) im Jahr 2005 abgelöst. Seit dem 01.10.2005 gelten nur noch TVöD und TV-L.

Dieses A-B-C des Tarifrechts soll Ihnen helfen, die Themen richtig einzuordnen. Mit dem eBook zum Tarifrecht für den öffentlichen Dienst (TVöD und TV-L) bleiben Sie auf dem Laufenden (mit allen Entgelttabellen und Ausbildungsvergütungen der Beschäftigten von Bund, Länder und Kommunen). Hier können Sie das eBook zum Pauschalpreis von 10,00 Euro online bestellen >>>zur Bestellung des eBook Tarifrecht

 

Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)

Der Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) ist Spitzenorganisation gemäß § 118 des Bundesbeamtengesetzes (BBG)...

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) ist auch Dachorganisation der Gewerkschaften in Deutschland und fungiert als deren gemeinsame Stimme gegenüber Politik, Unternehmen und Öffentlichkeit; er vertritt insbesondere als "beamten-politische Spitzenorganisation" die Interessen der Beschäftigten im öffentlichen Dienst (wie GdP, GEW, ver.di), setzt sich für bessere Arbeitsbedingungen und soziale Gerechtigkeit ein und koordiniert die gewerkschaftliche Arbeit.

Was der DGB als Spitzenorganisation ausmacht:
Dachverband: Er bündelt die größten Einzelgewerkschaften (z.B. IG Metall, ver.di, IG BCE, EVG) unter einem Dach und bündelt ihre Kräfte.

Gemeinsame Interessenvertretung
Er vertritt die Anliegen der Arbeitnehmer:innen in wichtigen Politikfeldern, z.B. bei Renten-, Sozial- und Arbeitsmarkt-fragen.

Beamtenpolitik:
Besonders stark ist der DGB als "beamtenpolitische Spitzenorganisation", die eine gemeinsame Politik für Beamte und Beschäftigte im öffentlichen Dienst koordiniert, um deren Rechte zu stärken.

Politische Unabhängigkeit:
Er ist parteipolitisch unabhängig, aber nicht politisch neutral; er agiert als starke Stimme für seine Mitglieder.

Ziele:
Der DGB setzt sich für gute Arbeit, soziale Sicherheit, Mitbestimmung und eine gerechte Verteilung von Wohlstand ein und hat historische Erfolge wie den Achtstunden-Tag und bezahlten Urlaub mitgestaltet.

Zusammenfassend ist der DGB die zentrale, überparteiliche Dachorganisation, die die verschiedenen Gewerkschaften vereint, um ihre gemeinsamen Ziele in der Arbeitswelt durchzusetzen, mit einem besonderen Fokus auf die Vertretung der Interessen von Beschäftigten im öffentlichen Dienst.

Der DGB (Deutscher Gewerkschaftsbund) ist eine Dachorganisation, die rund 5,7 Millionen Mitglieder über acht Einzel-gewerkschaften vertritt, darunter IG Metall, ver.di, GdP und GEW; er fungiert zudem als beamtenpolitische Spitzen-organisation, die die Interessen der Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes bündelt und gemeinsame Positionen für Beamtinnen und Beamte entwickelt. Natürliche Personen können nicht direkt Mitglied werden, sondern nur über eine der angeschlossenen Gewerkschaften.

Die Mitgliedsgewerkschaften des DGB (Stand 2024/2025):

IG Metall (IGM): Industriearbeit, Technik.

ver.di (Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft): Dienstleistungsbereiche (Handel, Verkehr, IT, öffentliche Verwaltung).

GdP (Gewerkschaft der Polizei): Polizei.

GEW (Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft): Bildung und Wissenschaft.

IG BAU (IG Bauen-Agrar-Umwelt): Bauwirtschaft, Landwirtschaft, Umwelt.

IG BCE (IG Bergbau, Chemie, Energie): Bergbau, Chemie, Energie.

EVG (Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft): Bahn, Verkehr.

NGG (Nahrung-Genuss-Gaststätten): Nahrungsmittelindustrie, Gastronomie.

Die Rolle als Spitzenorganisation:

Dachverband: Der DGB bündelt die Interessen seiner Mitglieder und vertritt sie gegenüber Politik, Arbeitgebern und Öffentlichkeit.

Beamtenpolitik:
Der DGB ist die zentrale Organisation für die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes (z.B. ver.di, GEW, GdP, EVG), um gemeinsam beamtenpolitische Themen zu bearbeiten und die Interessen der Beamtinnen und Beamten zu vertreten.
Mitgliedschaft:

Man wird Mitglied in einer der Einzelgewerkschaften und ist damit automatisch auch über diese Gewerkschaft im DGB organisiert.


Neu aufgelegt: Oktober 2025


Red 20251223

 

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