A-B-C des Tarifrechts - Arbeitskampfmassnahmen

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Das A - B - C des Tarifrechts

 

Das Tarifrecht im öffentlichen Dienst, ist keine einfache Materie. Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) sowie der Tarifvertrag deutscher Länder (TV-L) hat den Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) sowie den Manteltarifvertrag für Arbeiterinnen und Arbeiter (MTArb) im Jahr 2005 abgelöst. Seit dem 01.10.2005 gelten nur noch TVöD und TV-L.

Dieses A-B-C des Tarifrechts soll Ihnen helfen, die Themen richtig einzuordnen. Mit dem eBook zum Tarifrecht für den öffentlichen Dienst (TVöD und TV-L) bleiben Sie auf dem Laufenden (mit allen Entgelttabellen und Ausbildungsvergütungen der Beschäftigten von Bund, Länder und Kommunen). Hier können Sie das eBook zum Pauschalpreis von 10,00 Euro online bestellen >>>zur Bestellung des eBook Tarifrecht

 


Arbeitskampfmaßnahmen
Arbeitskampfmaßnahmen (insbesondere Streiks und Aussperrungen) können nach Ende der Friedenspflicht von den Tarifvertragsparteien zur Durchsetzung ihrer Tarifziele ergriffen werden. Sie sind nach Artikel 9 Abs. 3 Grundgesetz zulässig und müssen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit einhalten.

- Arbeitskampfmaßnahmen und ihre rechtlichen Voraussetzungen
1. Rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen
2. Einleitung von Arbeitskampfmaßnahmen
3. Rechtswidrige Arbeitskampfmaßnahmen

N.N. 

 

 


Neu aufgelegt: Oktober 2025


Red 20251223

 

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