Manteltarifvertrag für Arbeiter im öffentlichen Dienst (MTArb): § 7 Gelöbnis

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 § 7 Manteltarifvertrag für Arbeiterinnen und Arbeiter (MTArb) 

 

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ABSCHNITT IV

Allgemeine Arbeitsbedingungen

§ 7 Gelöbnis

Der Arbeiter hat dem Arbeitgeber die gewissenhafte Diensterfüllung und die Wahrung der Gesetze zu geloben. Das Gelöbnis wird durch Nachsprechen der folgenden Worte abgelegt und durch Handschlag bekräftigt: "Ich gelobe: Ich werde meine Dienstobliegenheiten gewissenhaft erfüllen und das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland sowie die Gesetze wahren." Über das Gelöbnis ist eine von dem Arbeiter mit zu unterzeichnende Niederschrift zu fertigen.


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