TV-Länder: Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken (TV-Ärzte): § 36 Sicherung der wirtschaftlichen Zukunft und Beschäftigungssicherung

PDF-SERVICE "Beamtinnen und Beamte/Öffentlicher Dienst": Für nur 15 Euro im Jahr können Sie mehr als zehn Bücher zum Themenbereich Beamtinnen und Beamte sowie Öffentlicher Dienst herunterladen, lesen und ausdrucken. Im Rahmen des PDF-SERVICE können Sie das tolle eBook zum Tarifrecht nutzen, das mehrfach im Jahr aktualisiert wird. Besonderer Komfort: Sie können aus dem eBook mit einer VerLINKung direkt zur weiterführenden Website gelangen. Daneben finden Sie mehrere OnlineBücher als PDF: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte mit der Besoldung, Beihilferecht in Bund und Ländern, Beamten-versorgungsrecht in Bund und Ländern, Nebentätigkeitsrecht für Beamte und Arbeitnehmer). Daneben bieten wir ausgewählte Links, z.B. Nebenjob, Musterformular für den Teilzeitantrag usw. >>>hier zur Anmeldung

Unser Link-TIPP: I www.rund-ums-geld-im-oeffentlichen-dienst.de  I

 

>>>zur Übersicht des TV Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken (TV-Ärzte)

. 

Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken (TV-Ärzte): § 36 Sicherung der wirtschaftlichen Zukunft und Beschäftigungssicherung

 

Abschnitt VI
Übergangs- und Schlussvorschriften 

§ 36 Sicherung der wirtschaftlichen Zukunft und Beschäftigungssicherung

Zur Sicherung der wirtschaftlichen Zukunft der Universitätskliniken und zur Beschäftigungssicherung werden regionale Öffnungen für Anwendungsvereinbarungen auf Landesebene ermöglicht. Im Interesse des Klinikums kann ein Beitrag der Ärzte vereinbart werden. Der Beitrag kann darin bestehen, im Interesse des Klinikums künftige tarifliche Ansprüche in Beteiligungen der Ärzte am Klinikum umzuwandeln beziehungsweise tarifliche Ansprüche zu reduzieren. Die Summe des Beitrags kann für jede Ärztin / jeden Arzt max. bis zu 10 v.H. des Jahresbruttoeinkommens betragen, wobei der Anteil für die Reduzierung von tariflichen Ansprüchen max. bis zu 6 v.H. beträgt. Die Länder stellen sicher, dass eine Mitarbeiter-beteiligung möglich ist. 6Die Einzelheiten zum Verfahren ergeben sich aus der Anlage C.



Vorteile für den
öffentlichen Dienst

Vergleichen und sparen: Berufsunfähigkeitsabsicherung - Krankenzusatzversicherung - Online-Vergleich Gesetzliche KrankenkassenZahnzusatzversicherung  -



Red 20240119

mehr zu: TV-Ärzte
Startseite | Kontakt | Datenschutz | Impressum
www.tarif-oed.de © 2025