TV-Länder: Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken (TV-Ärzte): § 13 Zulage bei Überschreiten der Mindestweiterbildungszeit

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Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken (TV-Ärzte): § 13 Zulage bei Überschreiten der Mindestweiterbildungszeit

 

§ 13 Zulage bei Überschreiten der Mindestweiterbildungszeit

Ärzte der Entgeltgruppe Ä 1 in der Weiterbildung zur Fachärztin beziehungsweise zum Facharzt erhalten eine monatliche Zulage in Höhe der Differenz zur Stufe 1 der Entgeltgruppe Ä 2, sobald sie die Mindestweiterbildungszeit nach der Weiterbildungsordnung um mehr als ein Jahr überschritten haben, ohne dass sie dies zu vertreten haben.



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Red 20240119

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