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Tarifvertrag zu flexiblen Arbeitszeitregelungen für ältere Beschäftigte (TV FlexAZ) - Übersicht -

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Tarifvertrag zu flexiblen Arbeitszeitregelungen für ältere Beschäftigte (TV FlexAZ)

vom 27. Februar 2010 in der Fassung des Änderungstarifvertrages Nr. 9 vom 6. April 2025

 

Tarifvertrag zu flexiblen Arbeitszeitregelungen für ältere Beschäftigte (TV FlexAZ)

Inhaltsgleich vereinbart zwischen der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) sowie den Gewerkschaften ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und dbb beamtenbund und tarifunion.

Der Tarifvertrag gibt den Stand vom 1. Januar 2025 wieder.

Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA)
Leipziger Straße 51
10117 Berlin
www.vka.de

 

Inhaltsübersicht

I. Geltungsbereich

§ 1 Geltungsbereich

 

II. Altersteilzeit (ATZ)

§ 2 Inanspruchnahme von Altersteilzeit 

§ 3 Altersteilzeit in Restrukturierungs- und Stellenabbaubereichen

§ 4 Altersteilzeit im Übrigen

§ 5 Persönliche Voraussetzungen für Altersteilzeit

§ 6 Vereinbarung eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses

§ 7 Entgelt und Aufstockungsleistungen

§ 8 Verteilung des Urlaubs im Blockmodell

§ 9 Nebentätigkeit

§ 10 Verlängerung der Arbeitsphase im Blockmodell bei Krankheit

§ 11 Ende des Arbeitsverhältnisses

§ 12 Dienst-/Betriebsvereinbarungen

 

III. Flexible Altersarbeitszeit (FALTER)

§ 13 Flexible Altersarbeitszeit

 

IV. Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 14 Übergangsvorschriften

§ 15 Inkrafttreten, Geltungsdauer

 

Niederschriftserklärungen:

Zu § 4 Abs. 2:

1. Die Tarifvertragsparteien sind sich darüber einig, dass in Verwaltungen/Betrieben mit weniger als 40 Beschäftigten kein Anspruch auf Vereinbarung eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses besteht.

Zu § 7 Abs. 1 und 2:
2. Die Tarifvertragsparteien wirken darauf hin, den ATV/ATV-K dahingehend anzupassen, dass als zusatzversorgungspflichtiges Entgelt im Sinne des § 15 Abs. 2 ATV/ATV-K das 1,6fache des Entgelts nach § 7 Abs. 1 und 2 gilt. 


Neu aufgelegt: Oktober 2025


 

Red 20260327

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