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Tarifvertrag zu flexiblen Arbeitszeitregelungen für ältere Beschäftigte (TV FlexAZ): § 8 Verteilung des Urlaubs im Blockmodell

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Tarifvertrag zu flexiblen Arbeitszeitregelungen für ältere Beschäftigte (TV FlexAZ)

vom 27. Februar 2010 in der Fassung des Änderungstarifvertrages Nr. 9 vom 6. April 2025

 

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§ 8 Verteilung des Urlaubs im Blockmodell

Für Beschäftigte, die Altersteilzeit im Blockmodell (§ 6 Abs. 3 Satz 1 Buchst. b) leisten, besteht kein Urlaubsanspruch für die Zeit der Freistellung von der Arbeit. Im Kalenderjahr des Übergangs von der Beschäftigung zur Freistellung haben die Beschäftigten für jeden vollen Beschäftigungsmonat Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs.


Neu aufgelegt: Oktober 2025



Red 20260331

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