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>>>Zur Übersicht des TVÜ-Länder
Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Länder): § 25 Sonderregelungen für Beschäftigte im bisherigen Geltungsbereich der SR 2 a, SR 2 b, SR 2 c und SR 2 m zum BAT / BAT-O
§ 25 Sonderregelungen für Beschäftigte im bisherigen Geltungsbereich der SR 2 a, SR 2 b, SR 2 c und SR 2 m zum BAT / BAT-O
(1) Nr. 7 SR 2 a BAT / BAT-O gilt im bisherigen Geltungsbereich bis zum In-Kraft-Treten einer Neuregelung fort.
(2) Nr. 5 SR 2 c BAT / BAT-O gilt für übergeleitete Ärztinnen und Ärzte, Zahnärzte und Zahnärztinnen bis zu einer arbeitsvertraglichen Neuregelung deren Nebentätigkeit fort.
(3) Bestehende Regelungen zur Anrechnung von Wege- und Umkleidezeiten auf die Arbeitszeit bleiben durch das In-Kraft-Treten des TV-L unberührt.
(4) Regelungen gemäß Nr. 2 SR 2 m BAT / BAT-O bleiben durch das In-Kraft-Treten des TV-L unberührt.
| Neu aufgelegt: Oktober 2025 |
Red 20260325