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Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Länder): § 22 Abrechnung unständiger Bezügebestandteile

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Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Länder): § 22 Abrechnung unständiger Bezügebestandteile

 

§ 22 Abrechnung unständiger Bezügebestandteile 

Bezüge im Sinne des § 36 Abs. 1 Unterabs. 2 BAT / BAT-O, § 31 Abs. 2 Unterabs. 2 MTArb / MTArb-O für Arbeitsleistungen bis zum 31. Oktober 2006 werden nach den bis dahin jeweils geltenden Regelungen abgerechnet, als ob das Arbeitsverhältnis mit Ablauf des 31. Oktober 2006 beendet worden wäre.


 

Neu aufgelegt: Oktober 2025


 

Red 20260325

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