Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Allgemeiner Teil - : § 8a Unständige Entgeltbestandteile

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Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD)

- Allgemeiner Teil -

 

§ 8a Unständige Entgeltbestandteile

Für die Ausbildung an Samstagen, Sonntagen, Feiertagen und Vorfesttagen, für den Bereitschaftsdienst und die Rufbereitschaft, für die Überstunden und für die Zeitzuschläge gelten die für die Beschäftigten des Ausbildenden geltenden Regelungen sinngemäß.



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Red 20240118

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