Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Allgemeiner Teil - : § 20 In-Kraft-Treten, Laufzeit

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Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD)

- Allgemeiner Teil -

 

§ 20 In-Kraft-Treten, Laufzeit

Dieser Tarifvertrag tritt am 1. Oktober 2005 in Kraft.

Dieser Tarifvertrag kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderhalbjahres schriftlich gekündigt werden.

Abweichend von Absatz 2 kann § 17 gesondert zum 31. Dezember eines jeden Jahres schriftlich gekündigt werden.

Dieser Tarifvertrag ersetzt für den Bereich des Bundes die in Anlage 2 aufgeführten Tarifverträge. Die Ersetzung erfolgt mit Wirkung vom 1. Oktober 2005, soweit in Anlage 2 kein abweichender Termin bestimmt ist.

Mit In-Kraft-Treten dieses Tarifvertrages finden im Bereich der Mitgliedverbände der VKA die in Anlage 3 aufgeführten Tarifverträge auf die in § 1 Abs. 1 genannten Personen keine Anwendung mehr.

§ 16a tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2024 außer Kraft.



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Red 20240118

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