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Tarifvertrag für Praktikantinnen/Praktikanten des öffentlichen Dienstes (TVPöD): § 8 Entgelt
§ 8 Entgelt
(1) Das monatliche Entgelt beträgt für Praktikantinnen/Praktikanten für den Beruf
der Sozialarbeiterin/des Sozialarbeiters, der Sozialpädagogin/des Sozialpädagogen, der Heilpädagogin/des Heilpädagogen
bis 29. Februar 2024 | ab 1. März 2024 |
1.876,21 Euro | 2.026,21 Euro |
der pharmazeutisch-technischen Assistentin/des pharmazeutisch-technischen Assistenten, der Erzieherin/des Erziehers
bis 29. Februar 2024 | ab 1. März 2024 |
1.652,02 Euro | 1.802,02 Euro |
der Kinderpflegerin/des Kinderpflegers, der Masseurin und medizinischen Bademeisterin/des Masseurs und medizinischen Bademeisters, der Rettungsassistentin/des Rettungsassistenten
bis 29. Februar 2024 | ab 1. März 2024 |
1.595,36 Euro | 1.745,36 Euro |
(2) Das Entgelt nach Absatz 1 ist zu demselben Zeitpunkt fällig wie das den Beschäftigten des Arbeitgebers gezahlte Entgelt.
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Red 20240118