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Tarifverhandlungen: TdL Länder 2025/2026
Wichtige Informationen in Kürze
Was wird verhandelt?
In diesen Tarifverhandlungen wird über die Höhe der Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Tarifbeschäftigte) sowie der Auszubildenden, der Dual Studierenden und der Praktikant*innen der Länder verhandelt.
Außerdem geht es ergänzend um manteltarifrechtliche Fragen unter anderem für die Auszubildenden und Dual Studierenden sowie um die Tarifierung der Arbeitsbedingungen der studentisch Beschäftigten.
Was sind die konkreten Forderungen und wie begründet ver.di sie?
Die ver.di-Bundestarifkommission für den öffentlichen Dienst hat am 22. September 2025 die Kündigung der Entgelttabellen zum 31. Oktober 2025 und am 17. November 2025 die Forderungen für die Tarif- und Besoldungsrunde 2025/26 mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) beschlossen:
Auch wenn sich die Inflation mittlerweile nicht mehr in Rekordhöhen bewegt, steigen die Preise weiter und das von einem ohnehin hohen Niveau aus. Insbesondere Lebensmittel und Energie werden weiterhin teurer und machen einen immer höheren Anteil am Einkommen aus. Ein einfacher Ausgleich der Inflation reicht nicht aus, damit sich spürbar etwas im Alltag verbessert.
Die Beschäftigten von Bund und Kommunen erhalten bereits ab April 2025 Einkommenssteigerungen von 3,0 Prozent, ab Mai 2026 steigen sie um weitere 2,8 Prozent. Damit wächst der Abstand zwischen den Gehältern von Landesbeschäftigten und den Beschäftigten von Bund und Kommunen. Eine kräftige und dauerhafte Erhöhung der Einkommen für die Beschäftigten der Länder ist daher unerlässlich und schlicht eine Frage der Gerechtigkeit.
Die Finanzlage der Bundesländer hat sich im Jahr 2025 im Vergleich zum Vorjahr durch höhere Steuereinnahmen verbessert. Durch die Reform der Schuldenbremse haben sich finanzielle Spielräume erweitert. Gleichzeitig drohen durch die von den Ländern mit beschlossene Unternehmenssteuersenkung Einkommenseinbußen, die nur zum Teil durch den Bund kompensiert werden. Diese politische Entscheidung zu Gunsten von Unternehmen und Kapital darf aber nicht zu Lasten von Löhnen und Gehältern gehen. Im Gegenteil: Für einen starken öffentlichen Dienst, der die Herausforderungen der kommenden Jahre meistern kann, braucht es Arbeitskräfte, die für ihre Arbeit ordentlich entlohnt werden.
Vor diesem Hintergrund hat die Bundestarifkommission für den öffentlichen Dienst für die Tarifund Besoldungsrunde 2025 mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder folgende Forderungen beschlossen:
I. Forderungen:
1. Entgelterhöhungen
a) Die Tabellenentgelte der Beschäftigten sollen um 7 Prozent, mindestens aber um 300,00 Euro monatlich erhöht werden.
b) Erhöhung aller Zeitzuschläge in § 8 Abs. 1 TV-L um 20 Prozentpunkte sowie Ausgleich auf Basis der individuellen Stufe, mindestens aber der Stufe 3.
c) Die Entgelte der Auszubildenden, Studierenden und Praktikantinnen/Praktikanten sollen um 200,00 Euro monatlich erhöht werden.
d) Die Laufzeit der Regelungen zu a) und c) soll 12 Monate betragen.
2. Auszubildende, Studierende und Praktikantinnen/Praktikanten
a) Unbefristete Übernahme in Vollzeit der Auszubildenden und Dual Studierenden nach erfolgreich abgeschlossenem Ausbildungs-/Studienverhältnis. Die Übernahme soll im erlernten Beruf erfolgen.
b) Tarifierung der Arbeitsbedingungen der studentischen Beschäftigten, insbesondere ein einheitliches Mindeststundenentgelt von 17,00 Euro im 1. Jahr der Beschäftigung, ab dem 2. Jahr: 18,00 Euro und ab dem 3. Jahr: 19,00 Euro (Beginn ab dem 1. Arbeitsvertrag) sowie einer Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten für jeden einzelnen Vertrag und einen Mindeststundenumfang von 40 Stunden/Monat (Unterschreitung auf Antrag der*des Beschäftigten möglich).
II. Erwartungen an die Arbeitgeber:
Manteltarifliche Änderungen für Beschäftigte
a) Angleichung der Arbeitsbedingungen Ost an West, insbesondere Vereinheitlichung der Regelung zur ordentlichen Unkündbarkeit und Angleichung der Arbeitszeit an Unikliniken.
b) Erhöhung der Attraktivität der Arbeitsbedingungen im Länderbereich, insbesondere bei der stufengleichen Höhergruppierung und der Wechselschicht- und Schichtzulage durch Angleichung an die Regelungen im TVöD.
c) Mitgliedervorteilsregelung: Ein zusätzlicher freier Tag für Gewerkschaftsmitglieder.
d) Einführung eines Sonderkündigungsrechts der Sonderregelungen für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienstes (§ 52 TV-L).
e) Einstieg in Verhandlungen zur Reform der Entgeltordnung Länder.
f) Umsetzung der Verhandlungszusage aus 2019 zur vollständigen Einführung der Paralleltabelle für angestellte Lehrkräfte.
Manteltarifliche Änderungen für Auszubildende, Studierende und Praktikant*innen
a) Zuordnung nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung/des Studiums in Stufe 2 der jeweiligen Entgeltgruppe.
b) Mobilitätszuschuss als Wahlmodell (Übernahme des Deutschlandtickets oder Übernahme der Tankkosten (Tankzuschuss) in Höhe von 50 Euro.
c) Tarifierung der praxisintegriert Dual Studierenden.
III. Beamt*innen in den Ländern und den Kommunen
Zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Verhandlungsergebnisses auf die Beamt*innen sowie Versorgungsempfänger*innen der Länder und Kommunen
Für wen wird verhandelt?
Im öffentlichen Dienst der Länder (ohne Hessen) sind insgesamt knapp 2,5 Millionen Menschen beschäftigt. Die Verhandlungen werden für rund 925.000 Tarifbeschäftigte geführt, ver.di fordert die zeitgleiche Übertragung des Ergebnisses auf die knapp 1,3 Millionen Beamt*innen sowie die rund eine Million Versorgungsempfänger*innen: So sind 2,2 Millionen Beschäftigte der Länder von den Tarifergebnissen betroffen – inklusive Versorgungsempfänger*innen sind es 3,2 Millionen Menschen in Deutschland.
Zeitplan der Tarifrunde 2025
Mit den Arbeitgebern der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) sind drei Verhandlungstermine vereinbart:
Erste Verhandlungsrunde am 3. Dezember 2025,
zweite Verhandlungsrunde am 15./16. Januar 2026 und
die dritte Verhandlungsrunde vom 11. bis 13. Februar 2026.
Die erste Verhandlungsrunde findet in der Landesvertretung Baden-Württemberg beim Bund in Berlin, die weiteren Verhandlungsrunden im Kongresshotel in Potsdam statt.
Wer verhandelt?
Verhandlungspartner bei den Gewerkschaften
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat rund 1,8 Millionen Mitglieder im öffentlichen und privaten Dienstleistungsbereich.
ver.di verhandelt zugleich für
- die Gewerkschaft der Polizei (GdP),
- die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und
- die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU).
Verhandlungsführer ist der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke
Er bildet die Verhandlungsspitze zusammen mit Christine Behle, der stellvertretenden Vorsitzenden, zuständig im ver.di-Bundesvorstand für den Bereich des öffentlichen Dienstes.
Des Weiteren ist auf der Gewerkschaftsseite die dbb beamtenbund tarifunion vertreten.
Verhandlungspartner bei den Arbeitgebern
Unter dem Namen „Tarifgemeinschaft deutscher Länder“ (TdL) sind die Bundesländer zu einer Arbeitgebervereinigung zusammengeschlossen. Seit dem 1. Januar 2013 sind 15 der 16 deutschen Länder Mitglied der TdL. Das Land Hessen gehört der TdL seit dem Jahr 2004 nicht mehr an. Anstelle eines Landes kann auch ein Arbeitgeberverband, in dem das jeweilige Land einen beherrschenden Einfluss hat, die Interessen des Landes in der TdL vertreten. Das gilt derzeit für Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein.
Verhandlungsführer ist der Vorsitzende des Vorstandes der TdL, Dr. Andreas Dressel, Finanzsenator in Hamburg.
Stellvertretende Vorstandsvorsitzende sind der Staatsminister der Finanzen in Sachsen, Christian Piwarz und Dr. Silke Schneider, Finanzministerin in Schleswig-Holstein.
Zahlen, Daten, Fakten
Unterschiedliche Entgeltbedingungen im öffentlichen Dienst
In der Tarifauseinandersetzung mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder verfolgt ver.di regelmäßig auch das Ziel, die gesondert geregelten tarifpolitischen Entwicklungen beim Bund und bei den Kommunen (Entgelterhöhungen, weitere Tarifregelungen zu den Arbeitsbedingungen) nachzuvollziehen. Für sie hat ver.di erst im April 2025 u. a. eine Erhöhung der Tabellenentgelte von 3 Prozent, mindestens jedoch 110 Euro monatlich erzielt. Ein zweiter Erhöhungsschritt erfolgt zum 1. Mai 2026 um weitere 2,8 Prozent.
Verglichen mit der Tariflohnentwicklung in der Gesamtwirtschaft liegen die Länder mittlerweile 9,6 Prozentpunkte zurück – und das bei ständiger Zunahme an Aufgaben, Arbeitsverdichtung, regelmäßigen Umstrukturierungen und mangelnder Personalentwicklung. So wird es immer schwieriger, motiviertes, gut qualifiziertes Personal zu halten oder neu zu gewinnen.
Neben der Erhöhung der Tabellenentgelte fordert ver.di die Erhöhung der Zeitzuschläge etwa für Überstunden, Nachtarbeit sowie Arbeit an Sonn- und Feiertagen (§ 8 Abs. 1 TV-L).
Außerdem wird die Tarifierung der Arbeitsbedingungen von studentischen Beschäftigten gefordert, also die Aufnahme in den Geltungsbereich des Tarifvertrags der Länder einschließlich der Anpassung der Mindestentgelte, einer Mindestvertragslaufzeit und Mindeststundenanzahl.
Mit dem letzten Tarifabschluss 2023 konnte zwar eine schuldrechtliche Vereinbarung zu Entgelt und Vertragslaufzeiten erreicht werden. Anders als bei tarifvertraglichen Regelungen können Beschäftigte ihre Rechte jedoch nicht individuell einklagen. Dies führt dazu, dass es bei der Umsetzung erhebliche Abweichungen von der Vereinbarung gegeben hat.
Ein wesentlicher Punkt der Verhandlungen ist zudem die noch immer nicht völlige Angleichung der Arbeitsbedingungen Ost an West. Das betrifft insbesondere den im Tarifvertrag der Länder verankerten besonderen Kündigungsschutz (§ 34 Abs. 2 TV-L) und die Arbeitszeit an Unikliniken. Nach 35 Jahren deutscher Einheit arbeiten die Beschäftigten an den Unikliniken Ost immer noch 1,5 Stunden in der Woche mehr als im Westen.
Wirtschaftliche Lage
Die deutsche Wirtschaft stagniert seit mehr als vier Jahren. Preisbereinigt liegt die Wirtschaftsleistung auf dem Niveau von 2019, vor der Krise durch die Corona-Pandemie. Für 2026 erwarten die Forschungsinstitute und die Bundesregierung wieder ein wirtschaftliches Wachstum von einem bis eineinhalb Prozent. Auch für 2027 wird eine Fortsetzung dieses Wachstumspfads erwartet. Das bedeutet auch Produktivitätszuwächse und damit die Grundlage für steigende Reallöhne.
Ein wesentlicher Grund dafür ist, dass das Sondervermögen für die Infrastruktur zusätzliche kreditfinanzierte Investitionen ermöglicht und die öffentlichen Haushalte insgesamt ihre Ausgaben steigern. Auch die wieder niedrigeren und voraussichtlich weiter sinkenden Zinsen tragen zur besseren Konjunktur bei, weil sie kreditfinanzierte Investitionen der Wirtschaft und den Wohnungsbau günstiger machen.
Von der Außenwirtschaft gehen dagegen eher negative Impulse aus. Die massiven Zollerhöhungen des US-Präsidenten Trump praktisch gegen den Rest der Welt treffen die deutsche Wirtschaft erheblich und führen zu großen Unsicherheiten. Und China wird auch bei hochwertigen Waren immer mehr zum Konkurrenten der deutschen Industrie und macht ihr weltweit Marktanteile streitig.
Umso wichtiger ist eine starke Entwicklung der inländischen Nachfrage und Konjunktur. Dabei spielt die private Konsumnachfrage eine zentrale Rolle, die deutlich über die Hälfte des Bruttoinlandsprodukts ausmacht. Ihre Entwicklung hängt vor allem ab von der Entwicklung der Masseneinkommen, also im Kern der Löhne und Gehälter. Und dabei spielen wiederum dietariflich geregelten Entgelte im öffentlichen Dienst eine zentrale Rolle als größter Beschäftigungsbereich, an dem sich auch andere orientieren. Für eine Überwindung der Stagnation und einen stabilen wirtschaftlichen Aufschwung sind daher auch stetig steigende Einkommen der Beschäftigten im öffentlichen Dienst erforderlich.
Tarifauseinandersetzung in Zeiten hoher Preise
Die Jahre 2022 und 2023 waren geprägt von außerordentlich hohen Preissteigerungen. Die Inflationsraten gegenüber dem Vorjahr betrugen im Jahresdurchschnitt 6,9 und 5,9 Prozent.
Die Gaspreise haben sich seit 2021 fast verdoppelt, Öl, Sprit und Strom sind ein Drittel teurer geworden, Nahrungsmittel im Durchschnitt um mehr als ein Drittel. Weil Haushalte mit geringeren Einkommen einen höheren Anteil ihres Einkommens für diese Güter des täglichen Bedarfs ausgeben müssen, waren sie überdurchschnittlich stark von der Inflation betroffen. Insgesamt liegt das Preisniveau im Herbst 2025 um 20 Prozent höher als im Jahr 2021.
Die in dieser Zeit gültigen Tarifverträge waren abgeschlossen worden, als die starken Preissteigerungen nicht absehbar waren. In den 2010er Jahren hatten die Inflationsraten fast durchgehend unter zwei Prozent gelegen. Die Folge der hohen Inflation waren schmerzhafte Kaufkraftverluste. In der Tarifrunde Länder 2023 hat ver.di versucht, dies so weit wie möglich auszugleichen und für die unteren Einkommen überdurchschnittliche Entgeltsteigerungen durchzusetzen. Dies ist in erheblichem Maße gelungen, der Anschluss an den Tarifvertrag Bund und Kommunen wurde gehalten.
Durch den Einsatz der steuer- und abgabenfreien Inflationsausgleichsprämie von insgesamt 3.000 Euro und die anschließende dauerhafte (tabellenwirksame) Erhöhung der Entgelte um 200 Euro und darauf aufsetzend weitere 5,5 Prozent wurden die Realeinkommen stabilisiert und im Jahr 2025 deutlich und besonders für untere Entgeltgruppen erhöht. Hinzu kamen weitere Verbesserungen für bestimmte Beschäftigtengruppen. Dennoch liegen die realen, preisbereinigten Einkommen noch um fünf Prozentpunkte unter dem Niveau der Jahre 2020 und 2021.
Die Inflationsraten sind seit 2024 wieder stark gesunken und liegen gegenwärtig nur noch wenig über den zwei Prozent, die die EZB als Ziel anstrebt. Das bedeutet aber nicht, dass Preise sinken, sondern dass sie nur langsamer steigen. Für 2025, 2026 und 2027 werden jeweils etwa 2,2 Prozent Preissteigerung im Jahr erwartet.
Wenn die Realeinkommen gesichert werden sollen, müssen die Entgelte also 2026 und 2027 um mindestens jeweils diesen Prozentsatz erhöht werden. Sollen zusätzlich Verluste aus Vorjahren ausgeglichen werden, müssen die Entgeltsteigerungen darüber hinaus gehen.
Verteilungsspielraum und Reallohnentwicklung
Ein Orientierungspunkt für Tarifforderungen bildet der sogenannte verteilungsneutrale Spielraum. Er beziffert den Wert, den Löhne und Gehälter binnen eines Jahres steigen müssen, um die Lohnquote – die Verteilung zwischen Lohn- und Gewinneinkommen – konstant zu halten.
Der verteilungsneutrale Spielraum besteht aus der Summe der Steigerung der Verbraucherpreise und des Wachstums der gesamtwirtschaftlichen Arbeitsproduktivität eines Jahres.
In Zeiten von außergewöhnlichen Krisen ist der verteilungsneutrale Spielraum wegen großer Schwankungen kein gutes Orientierungsmaß und bei starken Preissteigerungen eine echte Herausforderung. Von 2018 bis 2020 konnten Gewerkschaften Tarifabschlüsse zwischen zwei und drei Prozent erzielen und lagen damit oberhalb des verteilungsneutralen Spielraums.
2021 und 2022 kam es zu starken Reallohnverlusten, der wie üblich berechnete Verteilungsspielraum lag wegen der hohen Inflation weit höher. Diese Teuerung war hauptsächlich durch importierte Preissteigerungen für Energie und Vorprodukte bedingt und keinesfalls durch höhere Lohnkosten. Die Unternehmen überwälzten die gestiegenen Kosten zum großen Teil auf die Verbraucher, indem sie die Preise erhöhten, teils steigerten sie sogar ihre Gewinnmargen.
Die Löhne konnten dem nicht folgen, sondern erst in den Jahren 2023 und 2024 die Umverteilung zu ihren Lasten wieder kompensieren.
Im Jahr 2025 liegt der verteilungsneutrale Spielraum nach den aktuellen Prognosen des Sachverständigenrats von November 2025 voraussichtlich bei 2,4 Prozent (2,2 Prozent Inflation + 0,2 Prozent Produktivitätszuwachs), im Jahr 2026 bei 2,8 Prozent (2,1 Prozent Inflation + 0,7 Prozent Produktivitätszuwachs).
Tarifentwicklung im Öffentlichen Dienst
Die zehn Jahre vor der aktuellen, wirtschaftlich schwierigen Situation waren auch für Tarifarbeit im öffentlichen Dienst erfolgreiche Jahre. Dennoch besteht weiterhin ein Abstand zwischen den Löhnen und Gehältern im öffentlichen Dienst und den Löhnen und Gehältern in anderen Branchen. Dies zeigt die Analyse des WSI-Tarifarchivs in der Hans-Böckler-Stiftung. Seit dem Jahr 2000 sind die Tarifvergütungen im öffentlichen Dienst der Länder um 81 Prozent gestiegen, in der Gesamtwirtschaft dagegen um 91 Prozent und in einzelnen Branchen der Privatwirtschaft sogar um bis zu 94 Prozent (Chemische Industrie).
Die etwas stärkeren Tarifsteigerungen der Jahre 2008 bis 2009 haben den Rückstand des öffentlichen Dienstes zwar verringert, aber nicht wettmachen können. In den Jahren 2022 bis 2024 ist der Rückstand sogar wieder größer geworden. Die Beschäftigten im öffentlichen Dienst, insbesondere dem der Länder, haben im Vergleich zur Tarifentwicklung in der Privatwirtschaft damit weiterhin einen Nachholbedarf. Die Berechnungen basieren auf dem jährlichen Anstieg der Tarifverdienste einschließlich Pauschal- und Einmalzahlungen.
Die Einkommensrückstände zur Privatwirtschaft haben mittlerweile häufig die Folge, dass der öffentliche Dienst gegenüber privaten Unternehmen im Wettbewerb um qualifizierte Kräfte den Kürzeren zieht. Außertarifliche Zulagen zur Gewinnung und Bindung von qualifizierten Fachkräften sind im öffentlichen Dienst keine Ausnahme mehr.
Steuereinnahmen und öffentliche Haushalte
Die Finanzlage der Bundesländer hat sich 2025 gegenüber dem Vorjahr verbessert. Ihre Defizite sind von 7,1 auf 2,4 Milliarden Euro jeweils im ersten Halbjahr gesunken. Von Januar bis September 2025 ist der Saldo der Kernhaushalte mit 0,8 Milliarden Euro positiv, im gleichen Zeitraum 2024 waren es minus 2,0 Milliarden Euro.
Die Grundgesetzänderungen im Frühjahr 2025 haben auch die Finanzspielräume der Bundesländer deutlich erweitert. War ihnen durch die Schuldenbremse vorher die strukturelle Kreditaufnahme untersagt, haben sie künftig einen Spielraum von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Für die Länder in ihrer Gesamtheit macht das etwa 15 Mrd. Euro im Jahr aus, rund vier Prozent ihrer Ausgaben. Zudem erhalten die Länder in den kommenden zwölf Jahren 100 Mrd. Euro, etwa acht Mrd. pro Jahr, aus dem neu eingerichteten Sondervermögen Infrastruktur.
Gut die Hälfte davon sollen sie an ihre Kommunen weitergeben.
Die Steuereinnahmen der Länder steigen im Jahr 2025 laut neuester Steuerschätzung vom Oktober 2025 voraussichtlich um 5,1 Prozent, die des Staates insgesamt um 4,5 Prozent. Für 2026 werden für die Länder Einnahmenzuwächse von zwei Prozent, für 2027 von drei Prozent prognostiziert, für den Gesamtstaat plus 2,6 Prozent 2026 und 3,4 Prozent 2027. Die Einnahmen der Länder sind dann 2025 und 2026 jeweils knapp acht, 2027 mehr als fünf Milliarden Euro höher als bei der vorangegangenen Steuerschätzung im Mai erwartet.
Ohne die Unternehmenssteuersenkungen des Sommers würden die Steuereinnahmen der Länder 2026 und 2027 noch je zwei bis drei Milliarden Euro höher ausfallen. In den dann folgenden Jahren steigen die Steuerausfälle durch die schrittweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes ab 2028 immer weiter an. Ab 2032 macht dies für die Länder voraussichtlich Einnahmeausfälle von etwa 12 Milliarden Euro im Jahr oder mehr aus. Die vom Bund zugesagten
zusätzlichen Mittel für Kitas, andere Bildungseinrichtungen und Krankenhäuser gleichen das nicht annähernd aus – und vergrößern die Finanzprobleme des Bundes.
Diese – von Bund und Ländern gemeinsame beschlossenen – Steuersenkungen begünstigen ganz überwiegend große Unternehmen und reiche Kapitalbesitzer. Ob dieser sogenannte Investitionsbooster wirklich zu nennenswerten zusätzlichen Investitionen führen wird, ist fraglich, zumal durch die Finanzknappheit bedingte Ausgabenkürzungen des Staates gegengerechnet werden müssen. Es wäre aber nicht hinnehmbar, wenn dies zu Lasten der Löhne und Gehälter
im öffentlichen Dienst gehen sollte. Wenn es tatsächlich – wie angestrebt – zu einem stärkeren Wirtschaftswachstum kommen sollte, würde dieses auch zu höheren Einnahmen führen. Und an höherem Wachstum müssten selbstverständlich auch die Beschäftigten teilhaben – in Form von höheren Einkommen.
Seit einiger Zeit erleben wir zunehmende Angriffe auf den Sozialstaat. Die Arbeitgeberseite und unsoziale politische Kräfte wollen die finanziellen Engpässe durch den Abbau von Sozialleistungen, höheres Renteneintrittsalter, Einsparungen bei öffentlichen Dienstleistungen und beim Personal bewältigen. Das betrifft den Bund, die Länder und die Kommunen. Doch dieses Land braucht Zukunftsinvestitionen, einen starken Sozialstaat und einen guten öffentlichen Dienst. Verschlechterungen sozialer Leistungen, Kürzungen bei den Bundeszuschüssen zu den Sozialversicherungen oder das Abwälzen von Finanzproblemen auf die Beschäftigten sind inakzeptabel, insbesondere wenn zugleich finanzstarke Unternehmen steuerlich begünstigt werden. Zur Finanzierung müssen vielmehr Vermögende und sehr hohe Einkommen stärker herangezogen werden.
Ausbildungsentgelte müssen die Existenz sichern
Das Berufsbildungsgesetz schreibt vor, dass Auszubildende eine angemessene Vergütung zu erhalten haben, die zudem mit jedem Berufsausbildungsjahr steigen muss. Mit der Gesetzesänderung zum 1. Januar 2020 ist zudem eine Mindestausbildungsvergütung normiert, die gegenwärtig bei 682 Euro im ersten Ausbildungsjahr liegt. Die Lebenssituation von Auszubildenden, den Fachkräften von morgen, ist jedoch sehr unterschiedlich. Viele verlassen im Zuge der Ausbildung das Elternhaus, wechseln den Wohnort, beziehen eine eigene Wohnung und müssen ihren Lebensunterhalt eigenständig finanzieren. Die Ausbildungsvergütung hat längst nicht mehr den Zweck einer finanziellen Unterstützung – sie wird in der Regel gänzlich zur Existenzsicherung genutzt. Und viele alltägliche Kosten treffen Auszubildende stärker als andere Erwerbstätige, so zum Beispiel Fahrtkosten oder Ausgaben für Lehr- und Lernmittel, die nicht vom Arbeitgeber getragen werden. Betriebe nutzen die Möglichkeit, durch weitere Anreize junge Menschen an ihr Unternehmen zu binden und so den Fachkräftebedarf der Zukunft zu sichern. Sie beteiligen sich an den Fahrtkosten oder tragen sie vollständig, übernehmen Kosten auch für Fachbücher der Berufsschule und vieles mehr.
Die Attraktivität als Arbeitgeber spielt bereits bei der Wahl der Ausbildung eine zentrale Rolle und ist somit Dreh- und Angelpunkt, wenn es darum geht, Fachkräfte der Zukunft zu sichern.
Der erfolgreiche Ausbildungsabschluss ist kein Garant für einen Berufseinstieg mit existenzsichernder Perspektive. In der Tarifrunde 2025 mit dem Bund und den Kommunen ist es ver.di wieder gelungen, eine verbindliche Übernahmeregelung bei bedarfsgerechter Ausbildung zu schaffen. Dies soll auch für die Länder erreicht werden.
Quelle: aus der Pressemappe von der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di
| Neu aufgelegt: Oktober 2025 |
Red 20251220