Tarifergebnis 2023: TVöD Bund und Kommunen. Gewerkschaften fordern Übernahme auf Beamtinnen und Beamte

 

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Tarifergebnis 2023: TVöD Bund und Kommunen

Das Bundesinnenministerium (BMI) teilt mit:

Tarifabschluss für die mehr als 2,5 Millionen Beschäftigten von Bund und Kommunen

Einigung bei vierter Verhandlungsrunde in Potsdam erzielt.

Arbeitgeber und Gewerkschaften haben sich heute in der vierten Verhandlungsrunde – nach erfolgtem Schlichtungsverfahren – auf den Tarifabschluss für die Beschäftigten von Bund und Kommunen geeinigt. Für den Bund führte Bundesinnenministerin Nancy Faeser die Verhandlungen, für die Kommunen verhandelte die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA).

Die Ergebnisse der Tarifrunde 2023 finden unmittelbar Anwendung auf die rund 134.000 Tarifbeschäftigten des Bundes und die über 2,4 Millionen Tarifbeschäftigten der kommunalen Arbeitgeber, die unter dem Dach der VKA zusammengeschlossen sind.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser: "Wir haben in vier Verhandlungsrunden und im Schlichtungsverfahren hart miteinander gerungen. Wir tragen eine große Verantwortung für die Beschäftigten, für die öffentlichen Haushalte, für die soziale Gerechtigkeit – und für einen starken, zukunftsfähigen Staat.

Ich bin sehr froh, dass wir jetzt einen guten und fairen Tarifabschluss für die mehr als 2,5 Millionen Beschäftigten von Bund und Kommunen erreicht haben. Dieser Tarifabschluss bringt für die Beschäftigten spürbare Entlastungen. Die steuer- und abgabenfreien Zahlungen machen sich zügig im Portemonnaie bemerkbar. Wir sind den Gewerkschaften so weit entgegengekommen, wie wir es in schwieriger Haushaltslage noch verantworten können."



Der Tarifabschluss sieht vor:

Inflationsausgleichsgeld von insgesamt 3.000 Euro in folgenden Teilzahlungen:

- Steuer- und abgabenfreie Sonderzahlung in Höhe von 1.240 Euro mit dem Entgelt für Juni 2023
- monatliche steuer- und abgabenfreie Sonderzahlungen in Höhe von jeweils 220 Euro in den Monaten Juli 2023 bis Februar 2024

Für Auszubildende sollen die Zahlungen jeweils die Hälfte betragen.

Erhöhung der Tabellenentgelte zum 1. März 2024:

Dabei werden in einem ersten Schritt alle Tabellenentgelte um einen Betrag von 200 Euro angehoben. In einem zweiten Schritt wird der nun erhöhte Betrag noch einmal linear um 5,5 Prozent angehoben.

Die Erhöhung soll in jedem Fall 340 Euro betragen.

 

Ein Beispiel:
Beschäftigte in der Entgeltgruppe 5, Stufe 1, erhalten aktuell ein monatliches Bruttoentgelt von 2.576,29 Euro. Dieses wird zunächst um 200 Euro angehoben (auf 2.776,29 Euro). In einem zweiten Schritt wird dieser Betrag zum gleichen Zeitpunkt noch einmal linear um 5,5 Prozent erhöht (auf 2.928,99 Euro). Beschäftigte in der Entgeltgruppe 5, Stufe 1, erhalten also 352,70 Euro bzw. 13,7 Prozent mehr im Monat.

 

Auf Basis des BMI haben wir die neue Entgeltabelle TVöD Bund ab 01.03.2024 >>>hier für Sie vorbereitet

Die Kosten des Tarifabschlusses liegen für die Laufzeit von 24 Monaten bei rund 1,43 Milliarden Euro allein für die Tarifbeschäftigten des Bundes. Bei zeitgleicher und systemgerechter Übertragung auf den Beamtenbereich liegen die Kosten für den Bund bei rund 4,95 Milliarden Euro. Ab 2025 rechnet der Bund mit jährlichen zusätzlichen Kosten von rund 3,75 Milliarden Euro für Tarifbeschäftigte und Beamte.

PRESSEMITTEILUNG des BMI vom  22.04.2023


 

Die Gewerkschaften und ihre Mitglieder haben sich sehr gut eingebracht. Allen voran: ver.di 


Tarifeinigung erzielt!

Euer Einsatz hat sich gelohnt, schreibt ver.di

Ohne den Druck durch unsere Mitglieder hätte es die nötige Bewegung in den Tarifverhandlungen nicht gegeben: Erst das große Engagement unserer Mitglieder und die Warnstreiks, an denen sich eine halbe Million Kolleginnen und Kollegen in den Wochen vor der Schlichtung beteiligt haben, haben diese Einigung überhaupt möglich gemacht. Insbesondere die kommunalen Arbeitgeber waren wenig kompromissbereit“, sagte der ver.di-Vorsitzende und Verhandlungsführer Frank Werneke.

Zuvor hatte die Bundestarifkommission öffentlicher Dienst (BTK öD) der Tarifeinigung mit großer Mehrheit zugestimmt.

Demnach erhalten die Beschäftigten eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichszahlung in Höhe von 3.000 Euro. Die Auszahlung beginnt mit einem Betrag von 1.240 Euro netto im Juni 2023. In den Monaten Juli 2023 bis einschließlich Februar 2024 gibt es monatliche Zahlungen in Höhe von je 220 Euro netto.

Die Einkommen der Beschäftigten steigen ab dem 1. März 2024 tabellenwirksam um einen Sockelbetrag von 200 Euro plus 5,5 Prozent.

Studierende, Auszubildende und Praktikantinnen und Praktikanten

Auszubildende, Studierende sowie Praktikantinnen und Praktikanten erhalten im Juni 2023 ein Inflationsausgleichsgeld von 620 Euro sowie in der Zeit von Juli 2023 bis einschließlich Februar 2024 monatlich 110 Euro netto.

Die Ausbildungsentgelte werden für sie ab März 2024 um 150 Euro erhöht.

 

Die Laufzeit des Tarifvertrages beträgt 24 Monate bis zum 31. Dezember 2024.

 

„Mit der Entscheidung, diesen Kompromiss einzugehen, sind wir an die Schmerzgrenze gegangen“, machte Werneke deutlich. Positiv sei, dass der Abschluss ab März 2024 eine tabellenwirksame Erhöhung von bis zu 16,9 Prozent bedeute - die allermeisten Beschäftigten erhielten damit über 11 Prozent mehr Geld. „Das ist eine beachtliche nachhaltige Steigerung der Einkommen.“

Frank Wernecke, Bundesvorsitzender der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di

 

Das Ergebnis habe jedoch auch Schwächen. Dazu gehörten die lange Laufzeit und die relativ späte tabellenwirksame Erhöhung. Der geforderte Mindestbetrag sei mit den Arbeitgebern nicht machbar gewesen. „In der heutigen Verhandlung haben wir noch einige Verbesserungen gegenüber der Schlichtungsempfehlung erzielen können. So haben wir zum Beispiel die von den Arbeitgebern geforderten Sonderopfer für Beschäftigte im Gesundheitsbereich und bei den Sparkassen abgewehrt.“ Auch die bestehende Regelung zur Übernahme der Auszubildenden konnte verlängert werden.

Mitglieder werden vorher noch befragt

Zu der Tarifeinigung startet am 4. Mai eine Mitgliederbefragung. Vorher gibt es Gelegenheit, sich darüber umfassend zu informieren und die Einigung zu diskutieren. Am 15. Mai 2023 entscheidet die BTK öD final.

 

Übertragung auf Beamtinnen und Beamte

ver.di fordert jetzt die Übertragung des Tarifergebnisses zeit- und wirkungsgleich auf die Beamtinnen und Beamten.

Euer Druck durch die Streiks hat eine Einigung möglich gemacht! Wie jeder Kompromiss hat die an diesem Wochenende
erzielte Einigung in der Tarifrunde für die Beschäftigten von Bund und kommunalen Arbeitgebern Stärken und Schwächen. Eine klare Stärke ist die dauerhaft wirkende Steigerung der Entgelte in zweistelliger Höhe für den Großteil der Beschäftigten.
Bei den unteren Einkommen ist es ein Plus von 13 bis über 16 Prozent und bei den obersten noch mindestens acht bis neun Prozent. Im Durchschnitt entspricht dies einer Erhöhung von 11,5 Prozent.

Auf weniger Begeisterung ist gestoßen, dass diese Leistung handelt, die die Personalausgaben nicht dauerhaft erhöht.

Genau das ist der Pferdefuß:
Die Tarifeinigung sieht eine einmalige Auszahlung von 1.240 Euro im Juni 2023 und von Juli 2023 bis Februar 2024 monatliche Zahlungen von jeweils 220 Euro netto vor. Teilzeitbeschäftigte erhalten die Zahlungen anteilig und Azubis jeweils die Hälfte.

Die Zahlung des jeweils vollen Betrages lehnten die Arbeitgeber ab. Das Geld ohne Abzüge zu erhalten, ist auch für Beschäftigte attraktiv und wirkt sofort.

Die Tariferhöhung ab März 2024 sorgt dafür, dass der Effekt der Einmalzahlungen dauerhaft in der Tabelle bleibt.

Arbeitgeber waren vehement gegen den Mindestbetrag

Zentraler Teil unserer Forderung war ein Mindestbetrag von 500 Euro. Gegen diese Forderung und generell gegen einen Mindestbetrag haben sich die Arbeitgeber vehement gewehrt. Ihr Ansinnen war vielmehr, die oberen Einkommen stärker zu begünstigen. Denn sie sehen Fachkräftemangel nur dort, obwohl die Realität ein ganz anderes Bild zeichnet.

Um diesen grundlegenden Widerspruch aufzulösen, haben die Schlichter eine Erhöhung erst zum 1. März 2024 erfolgt – bei einer Laufzeit von 24 Monaten bis Ende 2024. Die Zeit bis März 2024 überbrückt das Inflationsausgleichsgeld.

1.240 Euro netto im Juni

Das Inflationsausgleichsgeld der Bundesregierung überschattet derzeit alle aktuellen Tarifrunden. Wenn Arbeitgeber in den Jahren 2023 und 2024 bis zu 3.000 Euro zusätzlich zum Entgelt auszahlen, müssen darauf keine Steuern und keine
Sozialabgaben gezahlt werden. Auch Arbeitgeber sparen ihren Anteil an den Sozialabgaben. Attraktiv ist das Inflationsausgleichsgeld für sie aber vor allem, weil es sich um eine einmalige

Vereinte
Dienstleistungsgewerkschaft
wir machen tarif.
V

 

neue Struktur vorgeschlagen, die in der Einigung nun übernommen wurde: Die Tabellenentgelte werden um einen Sockelbetrag von 200 Euro und zusätzlich 5,5 Prozent erhöht. Wird dabei keine Erhöhung von 340 Euro erreicht, wird
der Erhöhungsbetrag auf 340 Euro gesetzt.

Erhöhung zwischen 340 und 680 Euro

Statt eines Mindestbetrags bringt die Tarifeinigung tabellenwirksame Erhöhungen zwischen 340 und

 

WEITERE INFORMATIONEN UNTER ZUSAMMEN-GEHT-MEHR.VERDI.DE

Frank Werneke ver.di-Vorsitzender „Eine halbe Million Kolleg*innen waren allein in der Woche vor der dritten Verhandlungsrunde bei Aktionen und Streiks dabei. Nur durch den Druck, den sie aufgebaut haben, ist es gelungen, eine
Einigung in dieser Höhe zu schaffen.“

680 Euro monatlich. Genau nachzulesen sind die Erhöhungen in den Tabellen auf der:

https://zusammen-gehtmehr.verdi.de/.

Außerdem werden die tariflichen Zulagen, für die eine Dynamisierung vereinbart

wurde, ab März 2024 um 11,5 Prozent erhöht.

Für die unteren Einkommen hatten wir uns ganz klar für eine noch stärkere Erhöhung eingesetzt. Die Bundestarifkommission für den öffentlichen Dienst ist jedoch zur Einschätzung gelangt, dass gegenüber den Arbeitgebern in dieser Tarifauseinandersetzung nicht mehr zu erreichen ist – auch nicht mit unbefristeten Streiks. Vor allem den kommunalen Arbeitgebern musste in der vierten Verhandlungsrunde eine Einigung auf Basis des Schlichtungsvorschlags erst noch abgetrotzt werden.

Angriffe abgewehrt

Zu den Stärken des Ergebnisses gehört, dass die Sonderopfer für Kolleginnen und Kollegen aus den Sparkassen und im
Gesundheitswesen vom Tisch sind. Stattdessen konnten im Gesundheitswesen Verbesserungen erreicht werden.

Die Tarifeinigung gilt auch für den TV-N, also für die Kolleginnen und Kollegen aus dem Nahverkehr. Die Beschäftigten an den Flughäfen erhalten die Tarifeinigung ebenfalls zu den gleichen Zeitpunkten wie alle anderen.

Die Regelung zur Übernahme von Auszubildenden wird verlängert. Nicht gelungen ist es dagegen, die Regelung zur Altersteilzeit zu verlängern.

Mitgliederbefragung zur Tarifeinigung

Jetzt seid ihr dran! In den kommenden Tagen ist es wichtig, dass ihr die Diskussionen in euren Dienststellen und Betrieben zur Tarifeinigung weiterführt, die ihr zum Vorschlag aus der Schlichtung bereits begonnen habt. Ab dem 4. Mai können alle ver.di-Mitglieder – auch alle, die noch neu eintreten – digital ihr Votum abgeben. Die Mitgliederbefragung läuft bis zum
12. Mai. Erst anschließend entscheidet die BTK ö.D. endgültig über die Tarifeinigung.

Ergebnis auf Beamtinnen und Beamte übertragen!

Bei den Tarifverhandlungen am 22. April 2023 in Potsdam hat die Arbeitgeberseite keine konkreten Aussagen zur Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten gemacht.

Wir erwarten jedoch, dass das Tarifergebnis zeit- und wirkungsgleich übertragen wird. Wir fordern, dass dabei die grundsätzliche Intention beibehalten wird und die Vereinbarung (Sockel +5,5%) auch auf die Beamtinnen und Beamten angewendet wird. Die ursprüngliche Tarifforderung enthielt die soziale Komponente, um bewusst diejenigen finanziell zu stärken, die weniger verdienen und besonders unter der aktuellen Teuerung leiden. Würde stattdessen die Besoldung mit einem prozentualen Mittelwert angepasst, würde das Prinzip umgekehrt, die unteren Besoldungsgruppen würden verhältnismäßig schwächer berücksichtigt, die oberen Gruppen stärker profitieren.

Das wollen wir nicht!

Daneben fordert ver.di die Berücksichtigung von Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger - also auch Ruhestandsbeamte. Dies beinhaltet auch eine Zahlung in Höhe der Beträge gemäß TV Inflationsausgleich vom 22. April 2023.



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Red 20230424

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