Besitzstandszulage

PDF-SERVICE "Beamtinnen und Beamte/Öffentlicher Dienst": Für nur 15 Euro im Jahr können Sie mehr als zehn Bücher zum Themenbereich Beamtinnen und Beamte sowie Öffentlicher Dienst herunterladen, lesen und ausdrucken. Im Rahmen des PDF-SERVICE können Sie das tolle eBook zum Tarifrecht nutzen, das mehrfach im Jahr aktualisiert wird. Besonderer Komfort: Sie können aus dem eBook mit einer VerLINKung direkt zur weiterführenden Website gelangen. Daneben finden Sie mehrere OnlineBücher als PDF: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte mit der Besoldung, Beihilferecht in Bund und Ländern, Beamten-versorgungsrecht in Bund und Ländern, Nebentätigkeitsrecht für Beamte und Arbeitnehmer). Daneben bieten wir ausgewählte Links, z.B. Nebenjob, Musterformular für den Teilzeitantrag usw. >>>hier zur Anmeldung

 

Hier den schufafreien Kredit der Sigma Kreditbank beantragen!


Besitzstandszulage

Bestimmte Zulagen nach BAT werden nicht in das Vergleichsentgelt eingerechnet, sondern zusätzlich als Besitzstandszulage weiter gezahlt. Dazu zählen:

  • Kinderzulagen,
  • Vergütungsgruppenzulagen,
  • Techniker-, Meister- und Programmiererzulagen (bis zum Abschluss der Eingruppierung),
  • Zulagen bei vorübergehender Ausübung einer höherwertigen Tätigkeit,
  • Funktionszulagen, die nicht in das Vergleichsentgelt einfließen.

Die Besitzstandszulage ist dynamisch, d.h. sie wächst bei zukünftigen prozentualen Entgeltsteigerungen mit. In der Regel bleibt sie auch bei einer Höhergruppierung erhalten.


Neu aufgelegt: Oktober 2025


 

Startseite | Kontakt | Datenschutz | Impressum
www.tarif-oed.de © 2025