Beamtenrechtliche Verweisung

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Beamtenrechtliche Verweisung

Bei einer beamtenrechtlichen Verweisung steht im Tarifvertrag, dass bei manchen Fragen z. B. für Lehrkräfte und Polizeikräfte die gesetzlichen Bestimmungen für Beamte gelten. Ursprünglich waren sie Regelungen für Tätigkeiten, in denen die Beschäftigung im gesetzlich vorgesehenen Beamtenstatus nicht erfolgten konnte. Sie dienten dem Zweck, Angestellte mit den verbeamteten KollegInnen gleichzustellen. Eingruppierung und Arbeitszeit angestellter Lehrkräfte (und Polizisten) werden so allein durch den Arbeitgeber in seiner Doppelrolle als Gesetzgeber und Dienstherr festgelegt. Ziel der Verhandlungen zum TVöD war und ist beamtenrechtliche Verweisungen aufzugeben. So lange die TdL nicht mit verhandelt, können tarifliche Regelungen für die betroffenen Gruppen nicht erreicht werden.



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