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Arbeitszeit
Die Arbeitszeit für die Beschäftigten des Bundes beträgt ab 1.10.2005 einheitlich 39 Stunden pro Woche. Im Bereich der Kommunen bleibt es bei der bisherigen Ost-West-Differenzierung: 40 Stunden im Tarifgebiet Ost und 38,5 Stunden im Tarifgebiet West. Die West-Kommunen können ab dem 1.10.2005 die Gewerkschaften zu Verhandlungen über die Verlängerung der Arbeitszeit auf max. 40 Stunden auffordern. Die Summe aus Arbeitszeit und Bereitschaftszeit (Heime) darf zusammen 48 Std./Woche nicht überschreiten. Es wurde eine Flexibilisierung der Arbeitszeit mit längeren Ausgleichszeiträumen vereinbart. Für besondere Arbeitszeiten siehe Zeitzuschläge.
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