PDF-SERVICE "Beamtinnen und Beamte/Öffentlicher Dienst": Für nur 15 Euro im Jahr können Sie mehr als zehn Bücher zum Themenbereich Beamtinnen und Beamte sowie Öffentlicher Dienst herunterladen, lesen und ausdrucken. Im Rahmen des PDF-SERVICE können Sie das tolle eBook zum Tarifrecht nutzen, das mehrfach im Jahr aktualisiert wird. Besonderer Komfort: Sie können aus dem eBook mit einer VerLINKung direkt zur weiterführenden Website gelangen. Daneben finden Sie mehrere OnlineBücher als PDF: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte mit der Besoldung, Beihilferecht in Bund und Ländern, Beamten-versorgungsrecht in Bund und Ländern, Nebentätigkeitsrecht für Beamte und Arbeitnehmer). Daneben bieten wir ausgewählte Links, z.B. Nebenjob, Musterformular für den Teilzeitantrag usw. >>>hier zur Anmeldung |
Besitzstandsregelungen
Im BAT war für bestimmte Tätigkeiten nach einer gewissen Anzahl von Jahren ein Aufstieg in eine höhere Vergütungsgruppe vorgesehen (Bewährungsaufstieg, Fallgruppenaufstieg). Solche Beförderungen ohne Änderung der Tätigkeit gibt es im TVöD nicht mehr. Für „Altfälle“ wurde die „Fünfzig-Prozent-Regel“ vereinbart: Nur wer bis zum 1.10.2005 mindestens die Hälfte der erforderlichen (Bewährungs-)Zeit zurückgelegt hat, bekommt eine Höhergruppierung zu dem Zeitpunkt, zu dem sie nach BAT gekommen wäre.An die Stelle der Stufenaufstiege/Lebensaltersstufen im BAT treten Entgeltstufen. Falls im Oktober 2005 nach altem Recht ein Stufenaufstieg erfolgt wäre, so wird das Vergleichsentgelt berechnet, als sei dieser Stufenaufstieg schon im September erfolgt (siehe auch DDR-Lehrbefähigung).
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