Arbeitgeberwechsel

PDF-SERVICE "Beamtinnen und Beamte/Öffentlicher Dienst": Für nur 15 Euro im Jahr können Sie mehr als zehn Bücher zum Themenbereich Beamtinnen und Beamte sowie Öffentlicher Dienst herunterladen, lesen und ausdrucken. Im Rahmen des PDF-SERVICE können Sie das tolle eBook zum Tarifrecht nutzen, das mehrfach im Jahr aktualisiert wird. Besonderer Komfort: Sie können aus dem eBook mit einer VerLINKung direkt zur weiterführenden Website gelangen. Daneben finden Sie mehrere OnlineBücher als PDF: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte mit der Besoldung, Beihilferecht in Bund und Ländern, Beamten-versorgungsrecht in Bund und Ländern, Nebentätigkeitsrecht für Beamte und Arbeitnehmer). Daneben bieten wir ausgewählte Links, z.B. Nebenjob, Musterformular für den Teilzeitantrag usw. >>>hier zur Anmeldung

Arbeitgeberwechsel
Bei einem Arbeitgeberwechsel hängt die Zuordnung zu den Entgeltstufen von der Anerkennung früherer Berufserfahrung ab. Hier gilt:

  • Der Bund erkennt in den Entgeltgruppen 9 bis 15 vorherige Arbeitsverhältnisse mit dem Bund an, zudem dürfen Unterbrechungen maximal sechs Monate (bei Wissenschaftlern zwölf Monate) betragen. Andernfalls wird in Grundstufe 1 eingestellt.
  • Bei den Kommunen sowie beim Bund in Entgeltgruppen 2 bis 8 wird bei einschlägiger Berufserfahrung von mind. einem Jahr in Grundstufe 2 eingestellt, ab 1.1.2008 bei mind. drei Jahren Berufserfahrung in Stufe 3 (Entwicklungsstufen).
  • Wenn ein Arbeitgeber jemanden unbedingt haben will, kann er sie/ihn auch höher einstufen.


Vorteile für den
öffentlichen Dienst

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