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Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (TVA-L BBiG): - Übersicht -

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Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Ausbildungsberufen

nach dem Berufsbildungsgesetz (TVA-L BBiG) 

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Inhaltsübersicht

§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Ausbildungsvertrag, Nebenabreden

§ 3 Probezeit

§ 4 Ärztliche Untersuchungen

§ 5 Schweigepflicht, Nebentätigkeiten

§ 6 Personalakten

§ 7 Wöchentliche und tägliche Ausbildungszeit

§ 8 Ausbildungsentgelt

§ 9 Urlaub

§ 10 Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte

§ 11 Familienheimfahrten

§ 12 Schutzkleidung, Ausbildungsmittel

§ 13 Entgelt im Krankheitsfall

§ 14 Entgeltfortzahlung in anderen Fällen

§ 15 Vermögenswirksame Leistungen

§ 16 Jahressonderzahlung

§ 17 Betriebliche Altersversorgung

§ 18 Beendigung des Ausbildungsverhältnisses

§ 19 Übernahme von Auszubildenden

§ 20 Abschlussprämie

§ 21 Zeugnis

§ 22 Ausschlussfrist

§ 23 In-Kraft-Treten, Laufzeit

 

Anlage (zu § 23 Absatz 5)

1. Manteltarifvertrag für Auszubildende vom 6. Dezember 1974,

2. Manteltarifvertrag für Auszubildende (Mantel-TV Azubi-O) vom 5. März 1991,

3. Ausbildungsvergütungstarifvertrag Nr. 22 für Auszubildende vom 31. Januar 2003,

4. Ausbildungsvergütungstarifvertrag Nr. 7 für Auszubildende (Ost) vom 31. Januar 2003,

5. Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen an Auszubildende vom 17. Dezember 1970,

6. Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen an Auszubildende (TV VL Azubi-O) vom 8. Mai 1991,

7. Tarifvertrag über ein Urlaubsgeld für Auszubildende vom 16. März 1977,

8. Tarifvertrag über ein Urlaubsgeld für Auszubildende (TV Urlaubsgeld Azubi-O) vom 5. März 1991,

9. Tarifvertrag über eine Zuwendung für Auszubildende vom 12. Oktober 1973,

10. Tarifvertrag über eine Zuwendung für Auszubildende (TV Zuwendung Azubi-O) vom 5. März 1991. 


Neu aufgelegt: Oktober 2025


 

Red 20260324

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