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Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Ausbildungsberufen
nach dem Berufsbildungsgesetz (TVA-L BBiG)
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Inhaltsübersicht
§ 2 Ausbildungsvertrag, Nebenabreden
§ 5 Schweigepflicht, Nebentätigkeiten
§ 7 Wöchentliche und tägliche Ausbildungszeit
§ 10 Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte
§ 12 Schutzkleidung, Ausbildungsmittel
§ 13 Entgelt im Krankheitsfall
§ 14 Entgeltfortzahlung in anderen Fällen
§ 15 Vermögenswirksame Leistungen
§ 17 Betriebliche Altersversorgung
§ 18 Beendigung des Ausbildungsverhältnisses
§ 19 Übernahme von Auszubildenden
§ 23 In-Kraft-Treten, Laufzeit
Anlage (zu § 23 Absatz 5)
1. Manteltarifvertrag für Auszubildende vom 6. Dezember 1974,
2. Manteltarifvertrag für Auszubildende (Mantel-TV Azubi-O) vom 5. März 1991,
3. Ausbildungsvergütungstarifvertrag Nr. 22 für Auszubildende vom 31. Januar 2003,
4. Ausbildungsvergütungstarifvertrag Nr. 7 für Auszubildende (Ost) vom 31. Januar 2003,
5. Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen an Auszubildende vom 17. Dezember 1970,
6. Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen an Auszubildende (TV VL Azubi-O) vom 8. Mai 1991,
7. Tarifvertrag über ein Urlaubsgeld für Auszubildende vom 16. März 1977,
8. Tarifvertrag über ein Urlaubsgeld für Auszubildende (TV Urlaubsgeld Azubi-O) vom 5. März 1991,
9. Tarifvertrag über eine Zuwendung für Auszubildende vom 12. Oktober 1973,
10. Tarifvertrag über eine Zuwendung für Auszubildende (TV Zuwendung Azubi-O) vom 5. März 1991.
| Neu aufgelegt: Oktober 2025 |
Red 20260324