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Entgelttabelle TV-L Studierende ab 01.02.2025

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Studierende und Studienentgelte

Die Einkommens- und Arbeitsbedingungen für dual Studierende von Bund/Kommunen sowie der Länder sind inzwischen in Tarifverträgen geregelt. Dort sind beispielsweise die Studienentgelte festgelegt, die in ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen gemäß TVSöD (Bund/Kommunen) sowie des TVdS-L (Länder, ohne Hessen) gezahlt werden. Der Arbeitgeber (Ausbildender) übernimmt auch die notwendigen Studiengebühren.

Neben dem Studienentgelt wird noch eine monatliche Studienzulage von 150 Euro gezahlt. Das Studienentgelt wird bis zum Ablauf des Kalendermonats gezahlt, in dem die Abschlussprüfung des Ausbildungsteils erfolgreich abgelegt wird. Das Studienentgelt wird zu dem Termin gezahlt, zu dem auch die Beschäftigten des Ausbildenden ihr Entgelt erhalten.

Nach den Tarifverträgen für Studierende werden gewährt:

> § 13 Vermögenswirksame Leistungen (13,29 Euro monatlich).

> § 14 Jahressonderzahlung (Studierende, die am 1. Dezember in einem Ausbildungs- und Studienverhältnis stehen, haben Anspruch auf eine Jahressonderzahlung, z.B. zahlen Bund/VKA 90 v. H. des Gehalts von November.

> Gemäß § 17 TVSöD erhalten Studierende eine Abschlussprämie von 400 Euro als Einmalzahlung.

> § 18 Rückzahlungsgrundsätze (u.a. sind Studierende nach Abschluss ihres Studiums verpflichtet, für die Dauer von fünf Jahren tätig zu bleiben; § 18 enthält eine Reihe von Pflichten für Studierende)

 

Studienentgelte
(§ 1 Absatz 1 Satz 3 Buchstabe a)

Ausbildungsjahr

   Entgelt ab 1. Februar 2025    

1. 1.236,82
2. 1.290,96
3. 1.340,61
4. 1.409,51

 

Studienentgelte
(§ 1 Absatz 1 Satz 3 Buchstabe b oder c) 

Ausbildungsjahr

   Entgelt ab 1. Februar 2025    

1. 1.380,70
2. 1.446,70
3. 1.553,00

 

Studienentgelte

(§ 1 Absatz 1 Satz 3 Buchstabe d)

Ausbildungsjahr

   Entgelt ab 1. Februar 2025    

1. 1.280,74
2. 1.340,80
3. 1.437,53

 


Neu aufgelegt: Oktober 2025


 

Red 20250201

 

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