Tarifvertrag über das Leistungsentgelt für die Beschäftigten des Bundes (LeistungsTV-Bund): § 6 Verbindung der Instrumente

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Tarifvertrag über das Leistungsentgelt für die

Beschäftigten des Bundes (LeistungsTV-Bund)

 

§ 6 Verbindung der Instrumente

Werden systematische Leistungsbewertung und Zielvereinbarung verbunden (§ 3 Abs. 1 Satz 2), erfolgt die Feststellung der Leistung anhand beider Instrumente (Gesamtleistungsfeststellung). Der Anteil der Zielvereinbarung an der Gesamtleistungs-feststellung wird in der Zielvereinbarung vereinbart. Entsprechendes gilt bei der Verbindung einer Zielvereinbarung, die auf die individuelle Leistung der/des Beschäftigten bezogen ist, mit einer Zielvereinbarung, die auf die Leistungen einer Beschäftigtengruppe bezogen sind.



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Red 20240122

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